Zuschuss

Projektförderung der Barsinghäuser Bürgerstiftung

Förderung von Projekten und Initiativen in Barsinghausen in den Bereichen Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Wohlfahrtswesen, Umwelt- und Naturschutz, Toleranz und Völkerverständigung sowie bürgerschaftliches Engagement. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bildung Kultur Umwelt-/Naturschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung dort, wo Staat und Kommunen finanziell nicht mehr in der Lage sind, gesellschaftliche Aufgaben in Barsinghausen zu erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wohlfahrtswesen, Umwelt- und Naturschutz, Toleranz und Völkerverständigung sowie bürgerschaftliches und mildtätiges Engagement.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Barsinghausen
  • Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag individuelle Förderung (PDF)
  2. Antrag Förderung für Projekte (PDF)

Beschreibung

Die Projektförderung der Barsinghäuser Bürgerstiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Tätigkeit in Barsinghausen. Gesucht werden Initiativen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wohlfahrtswesen, Umwelt- und Naturschutz sowie Toleranz, Völkerverständigung und bürgerschaftliches Engagement. Gefördert werden Maßnahmen, die den Zugang zu Lernangeboten erleichtern, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützen oder benachteiligte Gruppen wie Familien in finanzieller Not, Senior:innen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen einbinden. Ziel ist es, Projekte zu stärken, die dort ansetzen, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen, und einen nachhaltigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt der Region leisten.

Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Voraussetzung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars – entweder für Einzelbeihilfen oder Projektförderung – sowie der Nachweis eines gemeinnützigen Zwecks. Interessent:innen laden die Formulare im PDF-Format herunter und reichen diese zusammen mit einer Projektbeschreibung, Kostenplanung und Finanzierungsübersicht ein. Eine Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach Prüfung durch den Stiftungsrat. Durch die fortlaufende Annahme von Förderanträgen bietet die Stiftung flexible Unterstützungsmöglichkeiten für unterschiedlichste Vorhaben in Barsinghausen.

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