Zuschuss

Projektförderung der Brost-Stiftung

Die Brost-Stiftung fördert in erster Linie innovative, kooperative Projekte für Menschen in Essen und im Ruhrgebiet gemäß ihren gemeinnützigen Satzungszwecken. Förderanträge können jederzeit über das digitale Förderportal eingereicht werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung von Projekten, die gemeinnützigen Zwecken der Brost-Stiftung dienen, insbesondere in den Bereichen öffentliches Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtspflege und mildtätige Maßnahmen im Ruhrgebiet (bei Bedarf auch bundesweit und im Ausland).

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steuerbegünstigung des Antragstellers (Freistellungsbescheid)
  • Übereinstimmung des Projekts mit den Satzungszwecken der Brost-Stiftung
  • Vollständige Einreichung aller geforderten Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anschreiben mit Projektbeschreibung auf Briefpapier
  2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  3. Finanzierungsplan mit Kosten- und Mittelübersicht
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  5. Angabe des/der verantwortlichen Ansprechpartner(s)
  6. Schriftliche Bestätigung zur Berichterstattung über Mittelverwendung
  7. Schriftliche Einwilligung zur Datenspeicherung

Beschreibung

Projektförderung der Brost-Stiftung in Nordrhein-Westfalen
Die Brost-Stiftung unterstützt innovative und kooperative Vorhaben, die den gemeinnützigen Satzungszwecken dienen. Gefördert werden Projekte vorrangig im Ruhrgebiet, bei Bedarf deutschlandweit oder im Ausland, insbesondere in den Bereichen öffentliches Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Maßnahmen. Ziel ist es, Initiativen für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen zu stärken, kulturelle Begegnungen zu fördern sowie Bildungschancen und soziale Teilhabe auszubauen. Als Zuschussgeberin legt die Stiftung Wert auf unbürokratische, zeitnahe Unterstützung und prüft Anträge erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Teilnahmebedingungen und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte juristische Personen des Privatrechts (z. B. gemeinnützige Vereine, gGmbHs, Stiftungen) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte, Gemeinden, Schulen, Hochschulen). In Kooperation können auch Einzelpersonen wie Künstler:innen, Musiker:innen, Journalist:innen oder Wissenschaftler:innen gefördert werden. Erforderlich für eine Antragseinreichung sind ein Freistellungsbescheid, vollständiges Antragsformular, Finanzierungsplan, Nachweise zur Gemeinnützigkeit, Angabe der verantwortlichen Ansprechperson, Bestätigung zur Berichterstattung und Einwilligung zur Datenspeicherung. Dank eines digitalen Förderportals können Anträge kontinuierlich eingereicht werden. Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt eine formale Prüfung, gefolgt von der Entscheidung des Stiftungsvorstands über die vollständige oder teilweise Bewilligung. Die Entscheidung wird in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt, und anschließend beginnt die zweckgebundene Mittelvergabe.

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