Projektförderung der Bürgerstiftung Paderborn
Die Bürgerstiftung Paderborn fördert in der Stadt Paderborn Projekte und Vorhaben in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen (Soziales), Sport und Kultur. Anträge können jederzeit über das vorgegebene Formular eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Vorhaben in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Soziales, Sport und Kultur in der Stadt Paderborn.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Stadt Paderborn
- Projektdurchführung in Paderborn
- Einreichung mit vorgegebenem Formular
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
Bewertungskriterien
- Gemeinwohlbeitrag
- Nachhaltigkeitswirkung des Projekts
- Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Projekten
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Paderborn unterstützt ganzjährig gemeinnützige Projektvorhaben in der Stadt Paderborn mit finanziellen Zuschüssen. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen, Sport sowie Kultur und Medien. Förderberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen auch Unternehmen,Bildungseinrichtungen, Existenzgründer:innen, Genossenschaften, Interessenverbände und Privatpersonen mit Sitz und Projektdurchführung in Paderborn. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung des Beitrags zum Gemeinwohl, der Nachhaltigkeitswirkung sowie möglicher Kooperationen mit weiteren Initiativen. Zielgruppen sind alle Personen und Gruppen, die durch die Maßnahmen unmittelbar profitieren – von Kindern und Jugendlichen über Senior:innen bis hin zu zivilgesellschaftlichen Bündnissen.
Zur Antragstellung ist ausschließlich das von der Stiftung bereitgestellte Formular zu nutzen, dem eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts beizufügen sind. Die Antragseinreichung kann fortlaufend erfolgen, sodass neither feste Fristen noch externe Links erforderlich sind. Bei positiver Entscheidung wird eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Fördernehmer:innen verpflichten sich, zeitnah über Projektverlauf und -abschluss zu berichten und die zweckentsprechende Mittelverwendung durch Belege nachzuweisen. Die Bürgerstiftung behält sich vor, Förderprojekte vor Ort zu besichtigen und steht beratend für Rückfragen zur Verfügung. So entsteht ein tragfähiges Netzwerk zur Stärkung sozialer, kultureller und sportlicher Angebote in Paderborn.
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