Projektförderung der Bürgerstiftung Sindelfingen
Die Bürgerstiftung Sindelfingen fördert Projekte für das Gemeinwohl in Sindelfingen. Förderantrag per PDF-Formular downloadbar, ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Gemeinwohls in der Stadt Sindelfingen in den Bereichen Bildung, Integration, Kultur, Umwelt und Lebensqualität.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Deckung allgemeiner, laufender Kosten
- Projekte mit religiöser oder politischer Ausrichtung
- Bereits abgeschlossene Projekte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Aufgabenstellung in Sindelfingen
- Gemeinnütziger Zweck
- Einhaltung der Förderrichtlinien
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. 4 Seiten)
- Selbstdarstellung des Antragstellers
- Kooperationsvereinbarungen
- Bewilligungsbescheide weiterer Geldgeber
- Körperschaftsfreistellungsbescheid (ggf.)
- Vollmachten zur Unterschriftsberechtigung (ggf.)
Bewertungskriterien
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projekts
- Bezug zur Stadt Sindelfingen
- Eigenmittel und Eigenleistungen
- Konformität mit den Förderrichtlinien
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Sindelfingen unterstützt mit einer fortlaufenden Projektförderung gemeinnützige Initiativen, die das Zusammenleben in Sindelfingen nachhaltig bereichern. Gefördert werden Aktivitäten in den Themenfeldern Bildung & Ausbildung, Integration, Kultur & Sport, Umwelt- & Naturschutz sowie Lebensqualität. Antragsberechtigte sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und Existenzgründer:innen mit Sitz oder konkreter Aufgabenstellung in der Stadt. Eine 100 %ige Zuschussfinanzierung deckt Personal-, Sach- und sonstige projektspezifische Kosten ab, während allgemeine laufende Ausgaben, religiöse oder politische Projekte und bereits abgeschlossene Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Die Auswahl erfolgt anhand klarer Kriterien: Nachhaltigkeit, Bezug zur Stadt, Eigenmittel und Eigenleistungen sowie strikte Einhaltung der Förderrichtlinien.
Zur Antragstellung ist das offizielle PDF-Formular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben per Post oder E-Mail einzureichen. Ergänzende Unterlagen umfassen eine ausführliche Projektbeschreibung (maximal vier Seiten), eine Selbstdarstellung der Antragstellenden, Nachweise zu Kooperationen, Bewilligungsbescheide weiterer Geldgeber und gegebenenfalls Körperschaftsfreistellungsbescheide sowie Vollmachten zur Unterschriftsberechtigung. Ein spontaner Fristschluss besteht nicht, sodass eingehende Anträge jederzeit geprüft werden. Nach erfolgreicher Bewilligung ist ein Abschlussbericht samt Originalbelegen und Bildmaterial zur Dokumentation des Projektverlaufs vorzulegen. Mit diesem Angebot trägt die Stiftung aktiv dazu bei, innovative Vorhaben zu fördern und die Lebensqualität in Sindelfingen nachhaltig zu steigern.
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