Projektförderung der Bürgerstiftung Weingarten/Württemberg
Die Bürgerstiftung Weingarten/Württemberg fördert Projekte innerhalb der Stadt Weingarten/Württemberg, die das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Projektvorschläge sind per Förderantrag möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Vorhaben in der Stadt Weingarten/Württemberg in den Bereichen Kunst und Kultur, Heimatpflege und Brauchtum, Denkmal-, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, Gesundheitsförderung, Bildung, Erziehung und Sport, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, soziale Unterstützung, Selbsthilfegruppen, Völkerverständigung und Menschenrechte, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie bürgerschaftliches Engagement.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb der Stadt Weingarten/Württemberg
- Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Politische und religiöse Gruppierungen
- Förderungen über längere Zeiträume
- Vorhaben im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich staatlicher Institutionen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in der Stadt Weingarten/Württemberg
- Gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck gemäß Satzung
- Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Nachweis über Status (z. B. Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung)
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
- Innovativer Ansatz
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Nothilfe
Beschreibung
Die Projektförderung der Bürgerstiftung Weingarten/Württemberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Bildungseinrichtungen, Vereine und Privatpersonen mit Sitz in der Stadt Weingarten. Ziel ist die Stärkung des Gemeinwohls und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur, Heimatpflege und Brauchtum, Denkmal-, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, Gesundheitsförderung, Bildung, Erziehung und Sport sowie Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit. Auch soziale Unterstützungsangebote, Selbsthilfegruppen, Maßnahmen zur Völkerverständigung und Menschenrechte, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie bürgerschaftliches Engagement werden berücksichtigt. Dabei steht insbesondere ein hoher ehrenamtlicher Einsatz im Mittelpunkt – modellhafte und innovative Projektansätze, die nachhaltige Strukturen schaffen und Breitenwirkung erzielen, werden vom Vorstand besonders gewürdigt.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt mittels des ausgefüllten Förderantrags inklusive Satzung oder Gemeinnützigkeitsbescheinigung sowie eines Verwendungsnachweises. Voraussetzung ist ein Projektstandort in Weingarten, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck sowie ein Konzept mit Modell- und Vorbildcharakter. Nicht gefördert werden Vorhaben außerhalb der Stadt, kommerzielle Veranstaltungen, Fundraising-Aktionen, politische oder religiöse Gruppierungen, Projekte staatlicher Institutionen und längerfristige Dauerförderungen. Mit dem Zuschuss unterstützt die Bürgerstiftung innovative Ideen, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten oder kurzfristige Nothilfe bieten. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand nach eigenen Kriterien – ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Stiftung ermutigt engagierte Initiativen und Privatpersonen, mit ihren Projektvorschlägen zur Belebung des lokalen Gemeinwesens beizutragen und neue Akzente für ein solidarisches Miteinander zu setzen.
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