Zuschuss

Projektförderung der Buhck-Stiftung (Integration & Umweltbildung)

Die Buhck-Stiftung fördert regionale Projekte in den Bereichen Integration und Umweltbildung in den Regionen Hamburg-Bergedorf, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine oder gemeinnützige Träger; Einzelpersonen sind ausgeschlossen.

Migration Umwelt-/Naturschutz Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg, Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis 1.500 €, 1.500–5.000 €, über 5.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Buhck-Stiftung initiiert und fördert regionale Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie zur Umweltbildung. Sie unterstützt Initiativen, Vereine und gemeinnützige Träger dabei, Umweltbewusstsein zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Initiativen, Vereine oder gemeinnützige Träger
  • Keine Förderung von Einzelpersonen
  • Projekte müssen in Hamburg-Bergedorf, Stormarn oder Herzogtum Lauenburg umgesetzt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Projektförderung der Buhck-Stiftung richtet sich an gemeinnützige Initiativen, Vereine und Verbände in den Regionen Hamburg-Bergedorf, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Gefördert werden Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und zur naturorientierten Umweltbildung. Dabei stehen vor allem Projekte im Fokus, die Kindern, Jugendlichen und Multiplikator:innen nachhaltiges Umweltbewusstsein vermitteln und gleichzeitig Teilhabe sowie demokratisches Engagement stärken. Die Stiftung honoriert sowohl kleinere Formate zur direkten Umsetzung als auch umfangreichere Konzepte, die in Kooperation mit Schulen, Kitas oder lokalen Bündnissen einen messbaren Mehrwert für die Gemeinschaft leisten.

Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und gliedern sich in drei Stufen: Kleinförderungen bis 1.500 €, mittlere Zuwendungen zwischen 1.500 € und 5.000 € sowie Großprojekte über 5.000 €. Für Großanträge ist eine Einreichung mindestens drei Wochen vor den Kuratoriumssitzungen erforderlich, während kleinere Anträge auch zwischen den Terminen bewilligt werden können. Neben einer prägnanten Projektbeschreibung sind ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der aktuelle Freistellungsbescheid beizufügen. Die Entscheidung orientiert sich an der Übereinstimmung mit den thematischen Schwerpunkten Integration und Umweltbildung sowie an der regionalen Verankerung der Vorhaben.

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