Zuschuss

Projektförderung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg fördert laut Satzung Aufgaben und Projekte der verbandlichen und pfarrgemeindlichen Caritas im Bistum Limburg. Antragsformulare sowie Informationen zu Fristen und Mittelbewilligung stehen zum Download bereit.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen, Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Aufgaben und Projekten der verbandlichen und pfarrgemeindlichen Caritas im Bistum Limburg mit Schwerpunkt Armutsbekämpfung, Integration von Randgruppen sowie Stärkung von Jugend und Familie.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich der verbandlichen oder pfarrgemeindlichen Caritas im Bistum Limburg
  • Bekämpfung von Armut, Integration von Randgruppen oder Stärkung von Jugend und Familie als Fokus

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Armutsbekämpfung
  • Integration von Randgruppen
  • Stärkung von Jugend und Familie

Beschreibung

Die Projektförderung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung sozialer Initiativen. Im Zentrum der Fördermaßnahmen stehen Aufgaben und Projekte der verbandlichen sowie pfarrgemeindlichen Caritas im Bistum Limburg, die zur Armutsbekämpfung, Integration von Randgruppen sowie zur Stärkung von Jugend und Familie beitragen. Es werden fortlaufend Zuschüsse vergeben, um nachhaltige Angebote in diesen Themenfeldern zu realisieren und benachteiligte Gruppen nachhaltig zu fördern.

Bewerbungberechtigt sind Caritas-Verbände auf verbandlicher und pfarrgemeindlicher Ebene, die konkrete Vorhaben in den genannten Schwerpunkten umsetzen. Für die Antragstellung stehen Antragsformular und Verwendungsnachweis zum Download bereit; Fristen sind nicht zu beachten, da Anträge jederzeit eingereicht werden können. Projekte müssen klar darlegen, inwiefern sie Armut lindern, Randgruppen integrieren oder die Entwicklung von Jugendlichen und Familien stärken. Die Entscheidungen basieren auf der Relevanz für die Armutsbekämpfung, den Integrationsbeitrag sowie die Wirkung auf Jugend und Familien. Interessierte Antragstellende finden alle notwendigen Unterlagen und detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Mittelbewilligung auf der Webseite der Stiftung. Mit dieser Förderung eröffnet sich die Chance, wichtige caritative Projekte im Bistum Limburg langfristig zu realisieren und wirksame Impulse für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen.

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