Projektförderung der CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn
Die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn fördert caritative Projekte, insbesondere wenn staatliche Mittel oder andere Finanzierungsquellen nicht (ausreichend) zur Verfügung stehen. Vor einer Antragstellung ist eine formlose Voranfrage per E-Mail obligatorisch, anschließend kann der formale Förderantrag eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Projekte, die der Bekämpfung von Armut dienen, Familien, Kindern und Jugendlichen zugutekommen, Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie für Kranke und Sterbende leisten und die Integration benachteiligter Gruppen fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiter
- Investitionsaufwendungen für abschreibungsfähige Anlagegüter
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit nach AO
- Satzungsgemäße Empfängerschaft gemäß Stiftungssatzung
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Nachweis der Zweckbindung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Voranfrage (formlose Anfrage per E-Mail)
- Antragsformular
- Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
- Detaillierter Kostenplan
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Wirksamkeit und Erfolgsaussicht
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Eigenmittel-Anteil
- Sozialer Nutzen und Bedarfsdeckung
Beschreibung
Die Projektförderung der CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine in Nordrhein-Westfalen. Mit Zuschüssen werden caritative Vorhaben in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Migration sowie Arbeit & Soziales unterstützt – vor allem dann, wenn staatliche Mittel oder andere Finanzierungsquellen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Gefördert werden Projekte, die Armut bekämpfen, benachteiligte Familien sowie Kinder und Jugendliche stärken, Menschen mit Behinderung begleiten und Pflegebedürftigen, Kranken oder Sterbenden Beistand leisten. Zusätzlich stehen Initiativen im Fokus, die die Integration von Geflüchteten und Migrant:innen fördern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, und förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Sachkosten, Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten für ehrenamtliche Mitarbeitende sowie Investitionsaufwendungen für abschreibungsfähige Anlagegüter.
Vor Einreichung des formalen Antrags ist eine formlos eingereichte Voranfrage per E-Mail obligatorisch. Nach positiver Einschätzung kann der umfassende Förderantrag gestellt werden, der eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit und satzungsgemäße Empfängerschaft erfordert. Die Bewertung erfolgt anhand von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Eigenmittelanteil sowie sozialem Nutzen und Bedarfsdeckung. Eine kontinuierliche Prüf- und Berichtsstruktur sichert die zweckgebundene Mittelverwendung und fördert Hilfe zur Selbsthilfe. Dank dieses transparenten Vergabeverfahrens können Initiativen in prekären Lebenslagen nachhaltig gestärkt und Begegnungsräume für gesellschaftliche Gerechtigkeit geschaffen werden.
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