Projektförderung der Carl-Friedrich Geiger Stiftung
Die Carl-Friedrich Geiger Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kunst & Kultur, Medizin, Tierschutz, Gleichberechtigung und sozialen Initiativen mit finanziellen Zuwendungen durch einen standardisierten Projektförderantrag (PDF). Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Projektförderung ist die Verwirklichung des Stiftungszwecks durch finanzielle Zuwendungen an Einzelmaßnahmen und Projekte, die außergewöhnliches Engagement in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kunst und Kultur, Medizin, Tierschutz, Gleichberechtigung und Soziales zeigen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Investitionen in Immobilien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecks
- Projektaktivität in Baden-Württemberg (Schwerpunkt Kehler Region)
- Einreichung des vollständig ausgefüllten Projektförderantrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Projektförderantrag (PDF)
- Kalkulation und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Relevanz für den Stiftungszweck
- Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts
- Innovationsgehalt und Umsetzbarkeit
- Kosten-Nutzen-Verhältnis
Beschreibung
Die Carl-Friedrich Geiger Stiftung fördert in Baden-Württemberg dauerhaft gemeinnützige Einzelmaßnahmen und Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Forschung & Innovation, Bildung, Kunst & Kultur, Medizin, Tierschutz, Frauenförderung sowie soziale Initiativen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Interessenverbände und Vereine, die durch außergewöhnliches Engagement zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beitragen. Anträge können jederzeit über den standardisierten Projektförderantrag (PDF) eingereicht werden. Zur Prüfung werden die Relevanz für den Stiftungszweck, die Nachhaltigkeit und Wirkung der Maßnahme, Innovationsgrad und Umsetzbarkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis herangezogen.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie Materialaufwendungen; rückwirkende Ausgaben, Schuldenausgleich und Immobilieninvestitionen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise des öffentlichen Zwecks sowie die Projektaktivität in Baden-Württemberg (mit Schwerpunkt Kehler Region) und die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags inklusive Finanzierungsplan und Nachweis der Rechtsform. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt zeitnah und transparent. Interessierte Organisationen finden alle Bewerbungsunterlagen auf der Webseite der Stiftung zum Herunterladen und können so unkompliziert den ersten Schritt zur Realisierung ihrer Projekte machen.
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