Zuschuss

Projektförderung der Deutschen Stiftung Kranke Neugeborene – Förderung Dritter (zweistufiges Verfahren)

Zweistufiges Förderverfahren der Deutschen Stiftung Kranke Neugeborene zur Unterstützung innovativer Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, Pflege und Langzeitbetreuung von Früh- und kranken Neugeborenen sowie deren Familien.

Gesundheit Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten zur Optimierung der medizinischen Versorgung, Pflege und Langzeitbetreuung von Früh- und kranken Neugeborenen sowie zur Stärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Neonatologie und pädiatrischen Intensivmedizin; Förderung von Forschung, Innovation und internationaler Vernetzung im Bereich Neonatologie.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung einer Kurzskizze im ersten Verfahrensschritt
  • Projekt zur Verbesserung der Versorgung und Pflege von Früh- und kranken Neugeborenen
  • Erfolgreiche Aufforderung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsskizze
  2. Ausführlicher Förderantrag

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeit
  • Nutzenbewertung
  • Erreichung der Projektziele

Beschreibung

Die Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene unterstützt mit ihrem zweistufigen Förderverfahren innovative Vorhaben zur Optimierung der medizinischen Versorgung, Pflege und Langzeitbetreuung von Früh- und kranken Neugeborenen sowie deren Angehörigen. In der ersten Phase erfolgt die Einreichung einer kompakten Antragsskizze, auf deren positive Begutachtung hin ein ausführlicher Förderantrag angefordert wird. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsangeboten in der Neonatologie und pädiatrischen Intensivmedizin sowie die Förderung von Forschung, Innovation und internationaler Vernetzung. Durch konsequente Nutzenbewertung und Wirksamkeitskontrolle legt die Stiftung großen Wert auf eine resultatorientierte Mittelvergabe.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen mit bundesweiter Ausrichtung, die Projekte zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbesserung der Versorgung und Betreuung von früh- und krankgeborenen Neugeborenen umsetzen. Berücksichtigung finden medizinische, pflegerische und pädagogische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Fortbildungen für Fachkräfte. Als Kriterien für die Auswahl gelten Nachhaltigkeit, Nutzenbewertung und die Erreichung der Projektziele. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt zunächst anhand einer Kurzskizze; nach positiver Prüfung wird zur Einreichung des ausführlichen Förderantrags aufgefordert. Auf diese Weise fördert die Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich Neonatologie leisten.

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