Projektförderung der Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales
Die Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales fördert projektbezogen Initiativen im Raum Duisburg in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales. Anträge können jederzeit über ein Online-Formular gestellt werden. Förderhöhe typ. 1.000–2.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinwohlorientierten Projekten im Raum Duisburg zur nachhaltigen Verbesserung von Umwelt, ganzheitlicher Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und zum Ausgleich sozialer Ungerechtigkeiten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in Duisburg
- Projekt in den Bereichen Umwelt, Gesundheit oder Soziales
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Satzung der Einrichtung
- Spendenquittung oder Zahlungsquittung
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck
- Innovationsgehalt
- Nachhaltige Wirkung
Beschreibung
Die Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales unterstützt seit Jahren gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Raum Duisburg. Gefördert werden projektbezogene Maßnahmen, die sich in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, ganzheitliche Gesundheitsförderung sowie soziale Gerechtigkeit engagieren. Dabei stehen insbesondere Vorhaben im Fokus, die einen innovativen Ansatz verfolgen und eine nachhaltige Wirkung erzielen. Anträge können fortlaufend über ein nutzerfreundliches Online-Formular eingereicht werden, wodurch eine unkomplizierte Antragstellung gewährleistet ist. Die jährlichen Förderbeträge bewegen sich typischerweise zwischen 1.000 und 2.000 Euro, sodass auch kleinere Initiativen schnell Unterstützung erhalten können.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein in Duisburg ansässiger Träger beziehungsweise die Durchführung des Projekts vor Ort sowie die Ausrichtung auf Umwelt, Gesundheit oder soziale Belange. Bei der Bewilligung zählen Passgenauigkeit zum Stiftungszweck, Innovationsgehalt und die langfristige Wirkung des Vorhabens. Als Nachweise sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein realistischer Finanzierungsplan sowie die Satzung der Einrichtung erforderlich. Gemeinnützige Organisationen legen zudem eine Spendenquittung oder Zahlungsbeleg vor. Nach Abschluss erhalten Fördernehmende Hinweise zur Berichterstattung und Abrechnung, damit der nachhaltige Erfolg der Projekte dokumentiert werden kann.
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