Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Projektförderung der Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung
Förderung von Ausstellungen, künstlerischen Projekten, Katalogen und Künstlerbüchern im Großraum München. Anträge bis 12.03.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von künstlerischen Projekten, Ausstellungen, Katalogen und Künstlerbüchern, die öffentlich präsentiert und/oder publiziert werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ort und Zeit des Projekts müssen feststehen
- Münchenbezug: Wohnort oder Projektort im Großraum München
- Abgeschlossenes Studium an einer anerkannten Kunsthochschule/Akademie oder nachgewiesene erfolgreiche Ausstellungstätigkeit
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht an einer Kunsthochschule/Akademie immatrikuliert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Online-Formular)
- Darstellung des Projekts (Beschreibung, Entwürfe etc.)
- Budgetplan / Kalkulation / Finanzierungsplan
- Technische Angaben bei Katalogen/Buchprojekten/Publikationen
- Künstlerisches Portfolio inkl. CV
Beschreibung
Die Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung fördert seit 1990 künstlerische Vorhaben im Großraum München mit einem Jahreszeitraum von bis zu zwölf Monaten. Im Fokus stehen öffentlich präsentierte Ausstellungen, künstlerische Projekte sowie die Publikation von Katalogen und Künstlerbüchern. Der Zuschuss unterstützt ausschließlich Vorhaben, deren Ort und Zeit bereits feststehen und die eine nachhaltige Wirkung im Kultur- und Medienbereich entfalten. Die Einreichung erfolgt über ein Online-Formular bis zum 12. März 2026, ergänzt um ein kompaktes PDF-Dokument mit Projektbeschreibung, Entwürfen, Budget- und Finanzierungsplan sowie technischen Angaben bei Publikationen und einem künstlerischen Portfolio inklusive Lebenslauf.
Förderungsberechtigt sind Künstler:innen mit abgeschlossenem Studium an einer anerkannten Kunsthochschule oder mit nachgewiesener Ausstellungstätigkeit, die im (Groß-)Raum München leben oder deren Projekte dort realisiert werden. Studierende an Kunsthochschulen oder -akademien sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Die beantragten Mittel müssen innerhalb von zwei Jahren nach Zusage abgerufen werden, die Projektrealisierung ist spätestens nach einem Jahr abzuschließen. Die Förderung wird in allen Veröffentlichungen mit dem Hinweis „mit freundlicher Unterstützung von:“ sowie dem Logo der Stiftung genannt. Bewerbungsunterlagen dürfen zehn Megabyte beziehungsweise maximal 25 Seiten umfassen.
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