Projektförderung der Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung
Förderung von Ausstellungen, künstlerischen Projekten sowie Katalogen und Künstlerbüchern mit Münchenbezug. Bewerbung bis 12.03.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ausstellungen, künstlerischen Projekten, Katalogen und Künstlerbüchern, die öffentlich präsentiert und/oder publiziert werden, insbesondere von Künstler*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln und Münchenbezug.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen Ort und Zeit feststehen
- Münchenbezug (Wohn- oder Projektort im Großraum München)
- Abgeschlossenes Studium an einer anerkannten Kunsthochschule oder nachweisbare Ausstellungstätigkeit
- Bewerber*innen dürfen nicht an einer Kunsthochschule/Akademie immatrikuliert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Projektbeschreibung
- Budgetplan/Finanzierungsplan
- CV/Portfolio
- Werkbeispiele
Bewertungskriterien
- Künstlerische Förderungsfähigkeit
- Persönliche Förderungsfähigkeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung unterstützt in Bayern ansässige Kunstschaffende mit begrenzten finanziellen Mitteln durch Zuschüsse für Ausstellungen, künstlerische Vorhaben sowie zugehörige Kataloge und Künstlerbücher. Gefördert werden ausschließlich öffentlich präsentierte oder publizierte Projekte mit festem Ort und Zeitpunkt sowie klarem Münchenbezug. Vorrang genießen Ausstellungen und künstlerische Projekte gegenüber Druckerzeugnissen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss für eine Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Ziel ist die Stärkung des kulturellen Angebots im Großraum München und die faire Teilhabe engagierter Künstler:innen, die nachweislich bereits ein Kunststudium abgeschlossen oder eine regelmäßige Ausstellungstätigkeit vorzuweisen haben, ohne aktuell an einer Kunsthochschule immatrikuliert zu sein.
Bewerbungsvoraussetzungen sind neben dem Wohn- oder Projektort im Großraum München ein abgeschlossener Studienabschluss bzw. vergleichbare Ausstellungserfahrung sowie die Angabe persönlicher Einkommensverhältnisse zur Feststellung der Förderungsfähigkeit. Eingereicht werden müssen ein ausgefüllter Bewerbungsbogen, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Budget-/Finanzierungsplan, ein CV/Portfolio sowie Werkbeispiele, gebündelt in einer PDF-Datei (max. 25 Seiten/10 MB). Die Frist für den nächsten Anwendungszeitraum endet am 12. März 2026. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien künstlerische Förderungsfähigkeit und persönliche Förderungsfähigkeit im Rahmen der halbjährlich tagenden Stiftungsratssitzungen. Eine förderfähige Umsetzung muss spätestens ein Jahr nach Zusage erfolgen, die Mittel sind innerhalb von zwei Jahren mittels Belegen abzurufen.
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