Projektförderung der Förderstiftung Archäologie in Baden-Württemberg
Jährliche Förderung archäologischer Forschungs- und Präsentationsprojekte in Baden-Württemberg. Anträge formlos bis zum 15. Februar eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel und Zweck der Förderstiftung Archäologie in Baden-Württemberg ist es, archäologische Forschungen im Land und deren Präsentation zu unterstützen, insbesondere dort, wo staatliche oder kommunale Mittel nicht ausreichen, und wissenschaftliche Auswertung, Publikation und museale Präsentation zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Wissenschaftliche Auswertung
- Publikationen
- Ausgrabungen
- Ausstellungen
- Tagungen und Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt noch nicht begonnen
- Sitz bzw. Durchführung in Baden-Württemberg
- Formlose Antragstellung bis 15. Februar eines Jahres
- Vollständige Antragsunterlagen gemäß Checkliste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gewünschte Höhe der Förderung
- Ziel des Projektes
- Kurze Projektbeschreibung (max. 1–2 Seiten)
- Beteiligte und ihr Beitrag
- Zeitraum der beantragten Förderung
- Ort der Durchführung
- Finanzplanung (Gesamtkosten, Zuschussbedarf, andere Finanzquellen, Kostenvoranschläge)
- Art der Präsentation des Förderstiftungs-Logos
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit aufgrund fehlender staatlicher Mittel
- Modellcharakter des Projekts
- Wissenschaftlicher Mehrwert
- Nachhaltigkeit der Ergebnisauswertung
Beschreibung
Die Förderstiftung Archäologie in Baden-Württemberg unterstützt seit 2010 archäologische Forschungs- und Präsentationsvorhaben im Land, insbesondere dort, wo staatliche oder kommunale Mittel nicht ausreichen. Im Fokus stehen wissenschaftliche Auswertungen, Publikationen, Ausgrabungen, Ausstellungen sowie Tagungen und Veranstaltungen mit Modellcharakter. Jährlich entscheidet der Vorstand über Projektanträge, die noch nicht begonnen wurden und einen nachhaltigen Mehrwert für die Landesarchäologie bieten. Die Stiftung fördert als Zuschuss private Personen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen, die in Baden-Württemberg ansässig sind und vorab nachweislich archäologisch-wissenschaftliche Ziele verfolgen.
Für eine Antragstellung genügt eine formlos eingereichte Projektskizze bis zum 15. Februar eines jeden Jahres. Neben der beantragten Fördersumme umfasst die Einreichung eine kurze Projektbeschreibung (maximal zwei Seiten), Angaben zu Beteiligten und Zeitrahmen sowie eine detaillierte Finanzplanung mit Kostenvoranschlägen und Nachweis geplanter Drittmittel. Bewertungskriterien sind der wissenschaftliche Mehrwert, die Dringlichkeit aufgrund fehlender staatlicher Mittel, der Modellcharakter des Vorhabens und die Nachhaltigkeit der Ergebnisverwertung. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen. Die Förderstiftung bevorzugt Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte, die das kulturelle Erbe Baden-Württembergs nachhaltig beleben und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
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