Projektförderung der Frauenorte Edith-Lücke-Stiftung
Die Stiftung fördert auf Antrag gemeinnützige Einrichtungen (insbesondere Schutzhäuser und Beratungsstellen), die von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen unterstützen. Gefördert werden spezifische Vorhaben/Projekte über die laufende Arbeit hinaus; eine kontinuierliche Finanzierung der alltäglichen Aufgaben ist derzeit nicht möglich. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung spezifischer Vorhaben oder Projekte über die kontinuierliche Arbeit gemeinnütziger Einrichtungen hinaus, um Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit
- Unterstützung von Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Finanzierungsplan
- Spendenbescheinigung
- Kurzbericht
Beschreibung
Die Projektförderung der Frauenorte Edith-Lücke-Stiftung in Bremen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, insbesondere Schutzhäuser und Beratungsstellen, die Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, unmittelbar unterstützen. Als Zuschussgeber fördert die Stiftung gezielt innovative Vorhaben, die über die reguläre Arbeit der Einrichtungen hinausgehen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Soziales, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales, die dazu beitragen, gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen neue Perspektiven und Schutzräume zu eröffnen. Eine dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs gehört nicht zum Leistungsumfang, wodurch die Mittel ausschließlich für Zusatzprojekte bereitgestellt werden. Die Förderung erfolgt auf Antrag und unterliegt keinem festen Einsendeschluss – Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Interessierte gemeinnützige Einrichtungen stellen einen vollständig ausgefüllten Förderantrag zusammen mit einem Finanzierungsplan, einer Spendenbescheinigung und einem Kurzbericht zum Vorhaben. Im Anschluss prüft der Stiftungsvorstand die Unterlagen in der jeweils folgenden Sitzung. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah, sodass begünstigte Projekte zeitnah umgesetzt werden können. Mit dieser offenen und unbürokratischen Vergabepraxis trägt die Edith-Lücke-Stiftung dazu bei, wegweisende Initiativen für den Gewaltschutz und die Stärkung von Frauen und Mädchen in Bremen nachhaltig zu unterstützen.
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