Zuschuss

Projektförderung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung

Die Hertie-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Gehirn erforschen sowie Demokratie stärken & Europäische Identität fördern. Anträge können jederzeit formlos mit einer Projektskizze eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektdauer: 60
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Gehirn erforschen sowie Demokratie stärken und Europäische Identität fördern, insbesondere als Anschubfinanzierung für wirksame und innovative Vorhaben, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugutekommen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalmittel
  • Sachmittel (z. B. Honorare, Ausstattung, Verbrauchsmaterial)
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Druckkostenzuschüsse
  • Deckung von Etatlücken
  • Einzelstipendien außerhalb stiftungsinterner Programme
  • Kostenübernahme für die Teilnahme Einzelner an Kongressen/Tagungen
  • Erwerb oder Unterhaltung von Sammlungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Förmliche Einreichung einer Projektskizze
  • Projektergebnisse müssen der Allgemeinheit zugutekommen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze (inkl. Gegenstand, Ziele, Zeit- und Finanzierungsplan)
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  3. Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit und Innovationsgehalt des Projekts
  • Gesellschaftlicher Nutzen
  • Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken

Beschreibung

Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung unterstützt auf bundesweiter Ebene gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, um innovative Vorhaben in den Feldern „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken & Europäische Identität fördern“ zu verwirklichen. Als Anschubfinanzierung zielt die Projektförderung darauf ab, wirksame Lösungen zu fördern, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugutekommen. Interessierte Antragstellende reichen jederzeit formlos eine Projektskizze ein, in der Gegenstand, Ziele, Zeit- und Finanzierungsplan sowie Nachweis der Gemeinnützigkeit dargelegt werden. Gefördert werden Personalmittel, Sachmittel (Honorare, Ausstattung, Verbrauchsmaterial) und Reisekosten, während Druckkostenzuschüsse, Etatlücken, Einzelstipendien außerhalb interner Programme, Kongressgebühren und Sammlungsunterhalt ausgeschlossen sind.

Die Auswahl erfolgt anhand von Wirksamkeit, Innovationsgehalt und Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken. Die maximale Projektdauer beträgt fünf Jahre, wobei üblicherweise Laufzeiten von mehreren Monaten bis drei Jahren empfohlen werden. Ein Abrufplan sorgt für eine bedarfsgerechte Auszahlung, die innerhalb von sechs Monaten nach Mittelbereitstellung verbraucht werden sollte. Abschließend sind innerhalb von drei Monaten nach Projektende ein kurzer Abschlussbericht sowie ein prüfbarer Verwendungsnachweis einzureichen. Zwischenberichte können bei längerfristigen Vorhaben erforderlich sein. Durch diese Fördermittelrichtlinie trägt die Stiftung dazu bei, zukunftsweisende Forschungs- und Gesellschaftsprojekte nachhaltig zu verankern und das gemeinsame Gemeinwohl zu stärken.

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