Projektförderung der Grunewald Stiftung
Die Grunewald Stiftung fördert vorrangig gemeinnützige Projekte in Kunst und Kultur, Wissenschaft/Forschung, Bildung/Erziehung, Naturschutz und kirchlichen Zwecken in der Altmark, Sachsen-Anhalt. Zuschüsse an Firmen oder Selbstständige sind ausgeschlossen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von vorrangig selbständigen Projekten in den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studierendenhilfe, Naturschutz sowie kirchliche Zwecke mit Hilfe-zur-Selbsthilfe-Charakter.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen selbständig sein und Hilfe zur Selbsthilfe nachweisen
- Zuwendungsempfänger müssen gemeinnützig und steuerbegünstigt sein
- Kein Gewinnstreben oder Ausschüttungszweck
- Zuschüsse an Firmen oder Selbstständige ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Grunewald Stiftung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Grunewald Stiftung eröffnet steuerbegünstigten Träger:innen in Sachsen-Anhalt fortlaufend die Möglichkeit, eigenständige Projekte mit „Hilfe-zur-Selbsthilfe“-Charakter in vielfältigen Themenfeldern zu realisieren. Gefördert werden Vorhaben aus Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Aus- & Weiterbildung inklusive Studierendenhilfe sowie Maßnahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auch Naturschutzinitiativen, Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sowie kirchliche Zwecke finden Berücksichtigung. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, sodass eine flexible Projektplanung möglich ist. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit des Empfängers, ein klarer Verzicht auf Gewinnstreben und ein nachgewiesener Beitrag zum Gemeinwohl in der Altmark-Region. Zuschüsse an gewinnorientierte Unternehmen oder Selbstständige sind ausgeschlossen.
Für die Antragstellung sind neben dem speziellen Antragsformular eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und der Nachweis der Steuerbegünstigung vorzulegen. Öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine und Bildungseinrichtungen können so ihre innovativen Konzepte verwirklichen und damit die kulturelle, wissenschaftliche und ökologische Entwicklung vor Ort stärken. Die Stiftung unterstützt gezielt Initiativen, die durch eine nachhaltige Wirkung ihre Unabhängigkeit fördern und langfristige gesellschaftliche Impulse setzen. So entsteht in der Altmark ein Netzwerk zukunftsorientierter Projekte, das von fachlicher Expertise und regionaler Verbundenheit gleichermaßen profitiert.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.