Projektförderung der H + G BANK Stiftung
Die H + G BANK Stiftung fördert gemeinnützige Projekte im Geschäftsgebiet der Volksbank Kurpfalz eG. Anträge können formlos mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan per Post oder E-Mail eingereicht werden; über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet das Stiftungsgremium.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte im Geschäftsgebiet der Volksbank Kurpfalz eG in den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Denkmalpflege, Naturschutz sowie regionales Engagement.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Sachkosten
- Materialkosten
- Programmkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Reisekosten
- laufende Betriebskosten
- Kosten für Verlagswesen und Publikationen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Zweck des Projekts
- Projektstandort im Geschäftsgebiet der Volksbank Kurpfalz eG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (Inhalt, Konzeption, Programm, Mitwirkende)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die H + G BANK Stiftung fördert als gemeinnützige Einrichtung in Baden-Württemberg innovative Projekte im Geschäftsgebiet der Volksbank Kurpfalz eG. Zuschüsse werden fortlaufend vergeben, um Initiativen in den Bereichen Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Sport, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur, Bauten- und Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Förderungsschwerpunkte in Regionalförderung, Aus- und Weiterbildung, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales, Infrastruktur & Städtebau, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung im Fokus. Anträge können formlos mit einer Projektbeschreibung (Inhalt, Konzeption, Programm, Mitwirkende) und einem Kosten- und Finanzierungsplan postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung nach eigenem Ermessen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine und Bildungseinrichtungen mit Projekten im genannten Geschäftsgebiet. Wesentliche Fördervoraussetzungen sind der nachweisliche gemeinnützige Zweck und die klare Verortung des Vorhabens innerhalb des Fördergebiets. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Sachkosten, Materialkosten und Programmkosten; nicht berücksichtigt werden Personalkosten, Honorarkosten, Reisekosten, laufende Betriebskosten sowie Ausgaben für Verlagswesen und Publikationen. Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan muss Eigenmittel und weitere Finanzierungsquellen transparent ausweisen. Mit dieser Unterstützung stärkt die H + G BANK Stiftung das bürgerschaftliche Engagement vor Ort und trägt dazu bei, vielfältige Initiativen nachhaltig zu realisieren.
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