Zuschuss

Projektförderung der Hanns-Lilje-Stiftung

Die Hanns-Lilje-Stiftung fördert Projekte Dritter, die den Dialog von Kirche und Theologie mit Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft sowie Kunst und Kultur stärken. Anträge sind formlos vor Projektbeginn einzureichen; es gelten Fristen je nach Antragssumme.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Wissenschaft Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: bis 50%

Förderziel

Die Stiftung hat den Zweck, in evangelischer Verantwortung den beständigen Dialog von Kirche und Theologie mit Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst, Politik und Gesellschaft zu fördern und unterstützt interdisziplinäre Vorhaben mit Bezug zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • laufende und einmalige Sachmittel
  • Honorare (z. B. für wissenschaftliche Referate)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloser Antrag vor Projektbeginn, spätestens vier Monate vorher
  • Dialogischer Charakter des Vorhabens
  • Bezug zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
  • Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Lebensläufe der am Vorhaben Beteiligten

Bewertungskriterien

  • Förderzweckgerechter Dialog zwischen Kirche/Theologie und Gesellschaft
  • Angemessenheit von Zeit, Personal und Sachmitteln
  • Selbst formulierte Erfolgskriterien des Projekts

Beschreibung

In Niedersachsen bietet die Hanns-Lilje-Stiftung eine fortlaufende Projektförderung in Form von Zuschüssen für Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, die den Dialog von Kirche und Theologie mit Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft sowie Kunst und Kultur stärken. Dabei stehen insbesondere Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Demokratiestärkung, zu Forschung und Innovation sowie zu kulturellen und medialen Initiativen im Fokus. Projekte müssen in evangelischer Verantwortung einen unmittelbaren Bezug zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers aufweisen und dienen dem Ziel, theologisch fundierte Impulse in zentrale Lebensbereiche hineinwirken zu lassen.

Förderanträge sind formlos vier Monate vor Projektbeginn einzureichen und müssen Ziele, Arbeitsschritte, Zeitplan sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist verpflichtend; die Stiftung trägt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, darunter Personalkosten, laufende und einmalige Sachmittel sowie Honorare für wissenschaftliche Referate. Die Auswahl erfolgt auf Basis des dialogischen Charakters, der Angemessenheit von Ressourcen und selbst formulierter Erfolgskriterien. Erforderliche Unterlagen umfassen neben dem formlosen Antrag eine detaillierte Projektbeschreibung, Lebensläufe der Beteiligten und eine transparente Kostenübersicht. Durch unabhängige Gutachten prüft das Kuratorium die Förderwürdigkeit, um einen hohen Qualitätsstandard sicherzustellen. Auf geförderten Materialien und Veranstaltungen ist die Förderung durch die Stiftung gemäß Vorgabe sichtbar zu machen.

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