Projektförderung der Heinz Sielmann Stiftung
Die Heinz Sielmann Stiftung fördert deutschlandweit Natur- und Umweltschutzprojekte zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt. Anträge sind vierteljährlich zu festen Fristen möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Natur- und Umweltschutzprojekten zum Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume, zur Stärkung des Artenschutzes, zur naturbezogenen Forschung und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Biodiversität.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- bereits begonnene Vorhaben
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes
- Projekte zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Formale Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht
- Projektreferenz Natur-/Umweltschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung der antragstellenden Körperschaft
- aktueller Freistellungsbescheid
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Erhalt der Biodiversität
- Wissenschaftliche Qualität
- Breitenwirkung der Umweltbildung
Beschreibung
Die Projektförderung der Heinz Sielmann Stiftung unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Hochschulen und weitere öffentlich-rechtliche Einrichtungen bei Vorhaben zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt. Gefördert werden Maßnahmen zur Entwicklung, Renaturierung und Vernetzung ökologisch wertvoller Lebensräume, innovative Artenschutzprojekte, praxisorientierte Naturschutzforschung sowie naturbezogene Umweltbildungsangebote mit hoher Breitenwirkung. Ziel ist es, Artenvielfalt zu sichern, bedrohte Tier- und Pflanzenbestände zu stabilisieren und das öffentliche Bewusstsein für Biodiversität zu stärken. Die Stiftung vergibt vierteljährliche Zuschüsse für Personal- und Sachkosten an Organisationen mit Sitz in Deutschland, die formell nach deutschem Recht als gemeinnützig anerkannt sind und bereits Projektreferenzen im Natur- und Umweltschutz vorweisen können.
Interessierte Antragsteller:innen reichen ihren Förderantrag online innerhalb der festen Stichtage (31. Januar, 4. April, 15. Juni, 30. September) ein. Dem Antrag sind die aktuelle Satzung der Organisation, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Nicht förderfähig sind bereits begonnene Vorhaben, Projekte des technischen Umweltschutzes oder Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben. Die Bewertung erfolgt anhand des Beitrags zum Erhalt der Biodiversität, der wissenschaftlichen Qualität und der Wirkungsbreite der Umweltbildung. Nach Prüfung aller Unterlagen erhalten Antragstellende eine Rückmeldung zu ihrem Förderstatus, gefolgt von der Unterzeichnung einer Fördervereinbarung. Zwischen- und Abschlussberichte sowie ein rechnerischer Verwendungsnachweis sind gemäß Leitfäden der Stiftung einzureichen, um eine nachhaltige Wirkung und transparente Mittelverwendung sicherzustellen.
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