Zuschuss

Projektförderung der Joachim & Susanne Schulz Stiftung

Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Projekte im Stiftungsgebiet Mudau und Amorbach mit zwei jährlichen Fristen (31.01. und 31.07.).

Bildung Kultur Sport Soziales Umwelt-/Naturschutz Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg, Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Projektideen im ideellen Bereich zur Stärkung des Gemeinwesens der Region Mudau und Amorbach.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kommerzielle und gesponserte Veranstaltungen
  • Kapitalaufbau von Vereinen
  • Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand
  • Touristische Aktivitäten
  • Politische Gruppierungen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit anerkannt
  • Satzungsgemäße Zwecke
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Nachweis vergangener Mittelverwendung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Kostenvoranschlag (ab 1.000 €)
  3. Kassenbericht mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (über 10.000 €)

Bewertungskriterien

  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
  • Erfüllung sozialer Anforderungen
  • Stärkung von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
  • Nachhaltigkeit

Beschreibung

Die Joachim & Susanne Schulz Stiftung unterstützt engagierte gemeinnützige Projekte in den Regionen Mudau und Amorbach mit finanziellen Zuschüssen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Interessenverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen, die ehrenamtliches Engagement in ihre Vorhaben einbringen. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz & Klimaschutz, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung & Innovation. Es bestehen jährlich zwei Einreichungsfristen am 31. Januar und 31. Juli. Voraussetzung für eine Zuwendung sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, satzungsgemäße Zwecke, nachgewiesene frühere Mittelverwendung sowie ein detaillierter Kostenvoranschlag ab 1.000 € beziehungsweise ein Kassenbericht bei Sum­men über 10.000 €. Nicht gefördert werden kommerzielle Veranstaltungen, touristische Aktivitäten, Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand, Kapitalaufbau von Vereinen oder politische Gruppierungen.

Die Vergabe erfolgt anhand klarer Kriterien: Modell- und Vorbildcharakter, Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, Erfüllung sozialer Anforderungen, Förderung von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung sowie Nachhaltigkeit. In der Regel werden Zuschüsse einmalig gewährt; in Ausnahmefällen kann eine kontinuierliche Unterstützung möglich sein. Eine Entscheidung fällt der Stiftungsvorstand nach Prüfung aller Unterlagen in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium. Anschließend ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Mit dieser Förderung setzt die Stiftung Impulse für ein lebendiges Gemeinwesen, mobilisiert innovative Kräfte und trägt zur langfristigen Entwicklung der lokalen Gemeinschaft bei.

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