Projektförderung der KLIPPEL Stiftung
Die KLIPPEL Stiftung fördert ehrenamtliches Engagement und gemeinnützige Projekte in Dresden und Umgebung mit Fokus auf gemeinsames Singen, Musizieren, Sport und kreative Aktivitäten – insbesondere mit Kindern und Jugendlichen. Kontaktaufnahme vor Antragstellung erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KLIPPEL Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte, in denen Menschen gemeinsam kreativ werden oder sich sportlich und musikalisch betätigen. Vorrang haben Vorhaben mit Kindern und Jugendlichen und Initiativen zur Förderung des Interesses junger Menschen an MINT-Fächern.
Förderfähige Ausgaben
- Material- und Ausrüstungskosten
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
- Raummieten und Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Private Veranstaltungen
- Profisport und Profi-Konzerte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Projekts
- Projektort Dresden und Umgebung
- Ehrenamtliches Engagement oder gemeinnützige Initiative
- Vorrang für Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzprojektskizze
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kostenbelege
- Verwendungsnachweis nach Projektende
- Zuwendungsbescheinigung
Bewertungskriterien
- Qualität und Zielklarheit des Projekts
- Vorrang für lokale Projekte
- Gesellschaftlicher Mehrwert
- Solide Finanzplanung und Dokumentation
Beschreibung
Die Projektförderung der KLIPPEL Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen in Dresden und Umgebung. Gefördert werden Vorhaben, bei denen Menschen gemeinsam kreativ aktiv werden—sei es durch Singen, Musizieren, Sport oder spielerische Aktionen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten mit Kindern und Jugendlichen sowie Initiativen zur Stärkung des Interesses junger Menschen an MINT-Fächern. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, nachdem vorab elektronischer Kontakt zur Stiftung aufgenommen wurde. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Gemeinnützigkeit des Vorhabens, die Verortung in Sachsen, ehrenamtliches Engagement oder eine vergleichbare gemeinnützige Initiative sowie die eindeutige Zielsetzung und der positive gesellschaftliche Mehrwert des Projekts.
Als Zuschuss deckt die Förderung Material- und Ausrüstungskosten, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Raummieten und projektbezogene Ausgaben ab. Nicht förderfähig sind private Veranstaltungen, Profisport und Berufs-Konzerte. Die Vergabe orientiert sich an der Qualität, der lokalen Verankerung und einer soliden Finanzplanung inklusive Dokumentation. Zur Antragstellung gehören eine Kurzprojektskizze, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Belege zu Kosten und ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Vorhabens. Die Entscheidung über die Zuwendung obliegt dem Stiftungsvorstand und berücksichtigt die aktuelle finanzielle Ausstattung der KLIPPEL Stiftung sowie die Einhaltung aller Förderrichtlinien.
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