Zuschuss

Projektförderung der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ (Voranfrage/Antrag)

Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert 2026 Projektideen und bietet eine Voranfrage zur Stärkung von Gemeinsinn, Zusammenhalt und bürgerschaftlichem Engagement in Hessen. Voranfragen bis zum 18.07.2026 möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung Infrastruktur Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.07.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Bis zu 4.000 EUR pro Projekt
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Die Landesstiftung fördert Projekte Dritter in Hessen zur Stärkung von Gemeinsinn, Zusammenhalt und bürgerschaftlichem Engagement sowie zur Bewältigung des demografischen Wandels, der Herausforderungen im ländlichen Raum und der Daseinsvorsorge.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Hessen
  • Projektumsetzung in Hessen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze (max. 2 Seiten)

Beschreibung

Die Projektförderung der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ unterstützt Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und bürgerschaftliches Engagement voranbringen. Gefördert werden gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vorhaben mit Sitz und Umsetzung in Hessen, die Modellcharakter besitzen oder lokale Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewältigung des demografischen Wandels sowie der Stärkung der Daseinsvorsorge. Die Stiftung stellt jährlich bis zu 4.000 EUR pro Projekt als Zuschuss in Aussicht und übernimmt dabei 30 % bis maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Nicht erstattungsfähig sind rückwirkende Ausgaben. Eine kurze Projektskizze (maximal zwei Seiten) dient als Voranfrage, nach deren positiver Bewertung ein ausführlicher Antrag angefordert wird. Die Entscheidung über alle Eingänge bis zum 18. Juli 2026 erfolgt voraussichtlich Ende August 2026.

Interessierte Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften sowie öffentliche Einrichtungen können sich mit innovativen Ideen bewerben, die Modellcharakter entfalten und zum Gemeinwohl beitragen. Die Voranfrage sollte Angaben zu Zielen, Zielgruppen, Zeitplan und Finanzierungsplan enthalten und bereits vorhandene Partner oder Kooperationsformen benennen. Durch ein unbürokratisches Verfahren und begleitende Beratung fördert die Stiftung kreative Lösungen für kommunale Infrastruktur, soziale Projekte und ländliche Entwicklung. Dieses Angebot eröffnet Förder­interessierten die Chance, bürgerschaftliches Engagement zu intensivieren und gemeinsam zukunftsweisende Konzepte für Hessen umzusetzen.

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