Projektförderung der Leopold-Klinge-Stiftung
Antragsvorblatt für die Projektförderung der Leopold-Klinge-Stiftung zur Einreichung qualifizierter Förderanträge durch wissenschaftlich arbeitende öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen. Einreichung jederzeit möglich, ohne Frist.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Anwendung von Forschungsergebnissen im Bereich der Heilpädagogik, insbesondere für junge Menschen. Schwerpunkte sind integrative und inklusive Ansätze, Gehörlosenpädagogik sowie frühkindliche Förderprojekte.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung durch wissenschaftlich arbeitende öffentliche oder gemeinnützige Einrichtung
- Verwendung des ‚Vorblatts zum Antrag für Projektförderung‘
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- aktueller Freistellungsbescheid
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1 Seite)
- ausführliche Projektbeschreibung (2–3 Seiten)
- Finanzierungsplanung
- Auflistung Eigen-/Fremdmittel
- weitere relevante Anlagen (z. B. Förderzusagen, Eigenmittelnachweis)
Beschreibung
Die Leopold-Klinge-Stiftung unterstützt bundesweit wissenschaftlich arbeitende öffentliche sowie gemeinnützige Bildungseinrichtungen mit projektbezogenen Zuschüssen im Bereich Heilpädagogik. Ziel ist die Förderung von Forschungsvorhaben und der praktischen Umsetzung innovativer Ansätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Besondere Schwerpunkte liegen auf integrativen und inklusiven Konzepten, Gehörlosenpädagogik sowie frühkindlicher Entwicklungsförderung. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden – eine Frist besteht nicht. Die Maßnahme richtet sich an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Seminarorganisationen, die sich mit heilpädagogischen Fragestellungen wissenschaftlich auseinandersetzen und deren Ergebnisse in Lehre, Therapie oder pädagogischer Praxis einfließen lassen.
Für die Antragstellung ist das offizielle Vorblatt der Leopold-Klinge-Stiftung zu verwenden, das zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden muss: aktueller Freistellungsbescheid, Projektkurzbeschreibung (maximal eine Seite), ausführliche Projektbeschreibung (zwei bis drei Seiten), detaillierte Finanzierungsplanung sowie Auflistung vorhandener Eigen- und Fremdmittel. Ergänzende Nachweise wie Förderzusagen oder Eigenmittelbelege können als weitere Anlagen beigefügt werden. Die Ausschüttung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Deutsche Stiftungszentrum. Durch die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bietet die Stiftung eine flexible Möglichkeit, heilpädagogische Innovations- und Forschungsprojekte in Deutschland effektiv zu unterstützen und nachhaltig weiterzuentwickeln.
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