Zuschuss

Projektförderung der Leopold-Klinge-Stiftung

Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und die Anwendung von Forschungsergebnissen im Bereich Heilpädagogik, insbesondere für junge Menschen. Anträge können jederzeit ohne Frist von öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen eingereicht werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung wissenschaftlicher Forschung und der wissenschaftlichen Anwendung von Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Heilpädagogik, insbesondere der Heilpädagogik für junge Menschen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Qualifizierte Antragstellung durch wissenschaftlich arbeitende öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen
  • Verwendung des Vorblatts zum Antrag für Projektförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorblatt zum Antrag für Projektförderung
  2. aktueller Freistellungsbescheid
  3. Kurzbeschreibung des Projekts
  4. Ausführliche Projektbeschreibung
  5. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Leopold-Klinge-Stiftung fördert bundesweit wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie deren praktische Umsetzung im Bereich Heilpädagogik mit besonderem Fokus auf junge Menschen. Träger öffentlicher und gemeinnütziger Institutionen können Projekte einreichen, die sich schwerpunktmäßig mit heilpädagogischen Fragestellungen, inklusive Bildung und angrenzenden Randfeldern auseinandersetzen. Gefördert werden sowohl Grundlagenuntersuchungen zu heilpädagogischer Haltung, Entwicklungsförderung und Integration als auch innovative Ansätze in Bereichen wie Gehörlosenpädagogik, Sprachentwicklungsstörungen oder Medien für inklusive frühkindliche Bildung. Die Stiftung unterstützt zudem Publikationen und wissenschaftliche Veranstaltungen, um Erkenntnisse nachhaltig in Lehre und Praxis einzubringen.

Anträge können fortlaufend und ohne feste Einreichfristen eingereicht werden. Voraussetzung ist eine qualifizierte Antragstellung durch wissenschaftlich tätige öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen unter Verwendung des Vorblatts zum Antrag für Projektförderung. Ergänzend sind ein aktueller Freistellungsbescheid, eine kompakte Kurzbeschreibung, eine ausführliche Projektbeschreibung mit Arbeitsprogramm und Zeitplan sowie ein detaillierter Finanzierungsplan einzureichen. Damit bietet die Stiftung eine flexible Förderstruktur, die sowohl Erstvorhaben als auch Folgeprojekte im heilpädagogischen Feld berücksichtigt. Diese offene Vergabepraxis eröffnet Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, Impulse für inklusives Lehren und Lernen zu setzen und die Lebenswelt junger Menschen nachhaltig zu gestalten.

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