Projektförderung der Naturstrom-Stiftung
Die Naturstrom-Stiftung fördert umwelt- und klimafreundliche Projekte zur Energiewende auf regionaler, grenzüberschreitender und internationaler Ebene. Anträge jederzeit online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten im Bereich der Energiewende, um Bürger*innen, Institutionen und Unternehmen bei der Umsetzung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Energieversorgung zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Einreichung aktueller Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als fünf Jahre)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelle Satzung
- Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit
- Finanzierungs- und Kostenplan
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug
- Weitere projektrelevante Dokumente
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Energiewende
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- Gesellschaftlicher Nutzen
Beschreibung
Die Naturstrom-Stiftung unterstützt auf nationaler und europäischer Ebene zukunftsweisende Initiativen, die zur Energiewende beitragen und Umwelt- sowie Klimaschutz vorantreiben. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die sich in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Bildung für nachhaltige Entwicklung und gesellschaftlicher Zusammenhalt engagieren. Mit Zuschüssen von bis zu 1.000 € werden sowohl regional angesiedelte als auch grenzüberschreitende und internationale Projekte gefördert. Ziel ist es, Bürger:innen, Institutionen und Unternehmen durch praxisnahe Maßnahmen und Bildungsangebote für den Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung zu gewinnen und langfristige, selbsttragende Strukturen zu schaffen. Dabei legt die Stiftung besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit der Vorhaben und deren gesellschaftlichen Nutzen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Einreichung einer aktuellen Satzung sowie eines Vereins- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als fünf Jahre). Projektskizzen sollten konkrete Beiträge zur Energiewende, klare Zielsetzungen und Indikatoren für Wirkung und Langfristigkeit enthalten. Die Bewertung orientiert sich an der Innovationskraft, dem gesellschaftlichen Mehrwert und der Umsetzungsperspektive. Anträge können jederzeit online eingereicht werden; wichtige Unterlagen sind Satzung, Freistellungsbescheid, Finanzierungs- und Kostenplan sowie weitere projektrelevante Dokumente. Die Stiftung prüft alle Einreichungen sorgfältig und fördert Vorhaben, die mit Engagement und Weitblick einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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