Projektförderung der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE)
Förderung von Projekten im Natur- und Umweltschutz, in der Entwicklungszusammenarbeit sowie der dazugehörigen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt gemeinnützige Initiativen, Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen bei der Planung und Durchführung von Projekten im Natur- und Umweltschutz, in der Entwicklungszusammenarbeit sowie der dazugehörigen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Kosten für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Projektort in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern
- Zugehörigkeit zu den Förderrichtlinien der NUE
- Erbringung eines angemessenen Eigenanteils (Barmittel, Eigenleistungen, Einnahmen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
- Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Organisationsbeschreibung
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis (Freistellungsbescheid)
- Angebote, Miet-/Pachtverträge, Pläne/Skizzen oder Genehmigungen
Beschreibung
Die Projektförderung der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen mit Sitz oder Projekttätigkeit in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Zuordnung zum Förderrichtlinien-Spektrum der NUE, ein angemessener Eigenanteil (Barmittel, Eigenleistungen oder Einnahmen) sowie die Realisierung des Vorhabens im Fördergebiet. Als förderfähige Ausgaben gelten Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Mit ihrem Schwerpunkt auf nachhaltiger Entwicklung unterstützt die NUE gemeinnützige Initiativen dabei, innovative Projekte zu planen und umzusetzen. Das Auswahlverfahren basiert auf einer aussagekräftigen Projekt- und Organisationsbeschreibung, einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie weiteren erforderlichen Unterlagen wie Miet- bzw. Pachtverträgen oder behördlichen Genehmigungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, welcher zur Stärkung lokaler Aktivitäten beiträgt und den Austausch zwischen umwelt- und entwicklungspolitisch engagierten Akteur:innen fördert. Ansprechpersonen für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern stehen beratend zur Seite, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten. Interssierte Institutionen finden alle Antragsunterlagen und die jeweiligen Fristen auf der Website der NUE und können somit zeitnah und passgenau ihr Projektvorhaben einreichen.
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