Projektförderung der Prof. Dr. Werner-Petersen Stiftung
Die Prof. Dr. Werner Petersen-Stiftung fördert Vorhaben v. a. in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Technik und Kultur mit Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen Nachwuchs. Anträge können ganzjährig schriftlich über das Projektförderungsformular gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und hervorragender wissenschaftlicher, technischer und kultureller Leistungen sowie Beschaffung von Mitteln für wissenschaftliche, technische und kulturelle Einrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkostenzuschüsse
- Stipendien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhabensbeginn vor Förderentscheidung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung schriftlich anhand des offiziellen Antragsformulars
- Projektbeschreibung (Anlage 1)
- Kosten- und Finanzierungsplan mit Eigenanteilen (Anlage 2)
- Vorhabensbeginn erst nach Förderentscheidung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeugnisse über Prüfungen und Studienleistungen (bei Nachwuchsförderung)
- Arbeits- und Zeitplan (bei Nachwuchsförderung)
- Hochschullehrergutachten (bei Nachwuchsförderung)
- Erklärung der Institutsleitung (bei Nachwuchsförderung)
- Erklärung zu Einkommen und Vermögen (bei Nachwuchsförderung)
Beschreibung
Die Projektförderung der Prof. Dr. Werner-Petersen-Stiftung richtet den Fokus auf herausragende Vorhaben in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Technik und Kultur – mit besonderem Augenmerk auf den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs in Schleswig-Holstein und dem Ostseeraum. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss unterstützt die Stiftung sowohl Nachwuchswissenschaftler:innen, Forscher:innen, Techniker:innen und Kulturschaffende als auch öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, Hochschulen und – in begründeten Fällen – Privatpersonen. Die Mittel dienen der Stärkung innovativer Entwicklungen, exzellenter Forschungsarbeiten und der Ausstattung wissenschaftlicher, technischer sowie kultureller Einrichtungen. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und ermöglichen damit eine flexible Planung von Projekten unabhängig von festen Fristen.
Für eine Antragstellung ist das offizielle Projektförderungsformular zu verwenden, das gemeinsam mit einer detaillierten Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan (inklusive Eigenanteilen) einzureichen ist. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachkosten sowie Stipendien, während Projekte, die bereits vor der Förderentscheidung begonnen wurden, nicht berücksichtigt werden. Bei Anträgen zur Nachwuchsförderung sind ergänzend Prüfungszeugnisse, ein Arbeits- und Zeitplan, ein Hochschullehrergutachten sowie Erklärungen der Institutsleitung und zur eigenen Einkommens- und Vermögenssituation vorzulegen. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Mittelvergabe als zweckgebundener Zuschuss, dessen Verwendung in regelmäßigen Zwischenberichten und einem abschließenden Verwendungsnachweis dokumentiert werden muss.
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