Projektförderung der Regionalen Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg
Die Regionale Stiftung der LzO vergibt einmalige, projektbezogene finanzielle Fördermittel an gemeinnützige Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg für Vorhaben mit Modell- und Vorbildfunktion sowie regionaler Bedeutung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einmaliger und projektbezogener Vorhaben mit Modell-/Vorbildfunktion, die regionale Bedeutung haben, gemeinnützige Zwecke erfüllen und gesellschaftliches Engagement fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Verwaltungs- und Personalkosten
- Kursgebühren
- Reisekosten
- Druckkostenzuschüsse
- Tagungen, Symposien und ähnliche Veranstaltungsformate
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geschäftsgebiet der LzO
- Gemeinnützigkeit
- Modell-/Vorbildfunktion des Projekts
- Regionale Einmaligkeitscharakter und Bedeutung
- Nachhaltige Außenwirkung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheid
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
Bewertungskriterien
- Modell- und Vorbildfunktion
- Regionale Einmaligkeitscharakter und Bedeutung
- Nachhaltige Außenwirkung
- Gesellschaftliche Mitverantwortung
Beschreibung
Die Regionale Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg unterstützt gemeinnützige Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO mit einmaligen, projektbezogenen Zuschüssen. Gefördert werden Vorhaben, die eine Modell- und Vorbildfunktion entfalten und durch ihren regionalen Einmaligkeitscharakter einen nachhaltigen Mehrwert für Kinder und Jugendliche, Wissenschaft, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen. Projekte in den Bereichen Forschung & Innovation, Energieeffizienz & Klimaschutz, regionale Kultur- und Medienarbeit sowie sozialer Arbeit und Demokratiebildung sind ebenso antragsberechtigt. Die Stiftung erwartet eine angemessene Eigenmittelbeteiligung der Antragstellenden sowie einen detaillierten Finanzierungsplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Einreichung eines schriftlichen Förderantrags mit Projektbeschreibung, Freistellungsbescheid sowie Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, ist jederzeit möglich.
Bei der Vergabe steht die nachhaltige Außenwirkung ebenso im Fokus wie die Förderung gesellschaftlicher Mitverantwortung. Ausgeschlossen sind kontinuierliche Verwaltungs- und Personalkosten, Reisekosten, Druckkostenzuschüsse, Tagungen sowie Bauvorhaben (außer denkmalpflegerische Maßnahmen und Ausstattung) oder Projekte, die bereits begonnen wurden. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Modell- und Vorbildfunktion, regionaler Bedeutung, Einmaligkeitscharakter und Wirksamkeit im Sinne des Gemeinwohls. Über Aufnahme und Höhe der Förderungen entscheiden die zuständigen Gremien im Sinne einer thematisch und regional ausgewogenen Mittelvergabe. Eine Beschränkung auf feste Fristen entfällt: Anträge können ganzjährig gestellt werden. Nach positiver Entscheidung ist eine enge Abstimmung hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit und Mittelabruf vorgesehen; der Verwendungsnachweis erfolgt nach Projektabschluss mit Bericht und Bildmaterial.
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