Projektförderung der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen
Die Roland Ernst Stiftung fördert herausragende, anwendungsorientierte Forschungs- und Modellprojekte im Bereich Medizin/Medizintechnik an sächsischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und weiteren gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Anträge sind jährlich bis zum 30. April möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von herausragenden anwendungsorientierten Forschungs- und Modellprojekten im Bereich Medizin/Medizintechnik an sächsischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und weiteren gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Gerätekosten
- allgemeine Kosten
- sonstige Kosten (z. B. Reisekosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Grundausstattung der Einrichtung
- Förderung kommerzieller Zwecke
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Freistaat Sachsen
- Antragstellung über Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder gemeinnützige Forschungseinrichtung
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Deckblatt des Antrages
- populärwissenschaftlicher Abstract
- Kurztext (max. 3 Seiten)
- ausführliche Antragsbegründung
- Finanzplan
Bewertungskriterien
- Anwendungsorientierung
- Interdisziplinäre Kooperation
- Wissenschaftliche Qualität
Beschreibung
Die Projektförderung der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen richtet sich an interdisziplinär arbeitende Forschende an sächsischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie weiteren gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Im Fokus stehen anwendungsorientierte Forschungs- und Modellprojekte in Medizin und Medizintechnik, die durch hohe wissenschaftliche Qualität, interdisziplinäre Kooperation und Praxisrelevanz überzeugen. Die Stiftung unterstützt Vorhaben in Bereichen wie Humanmedizin, Biomedizin, Pflegewissenschaften, Medizintechnik, Biotechnik und Krankenhausbetriebslehre mit einem klaren gemeinnützigen Auftrag. Voraussetzung ist der Sitz der Antragstellenden im Freistaat Sachsen sowie die steuerliche Gemeinnützigkeitsanerkennung der einreichenden Institution.
Gefördert wird projektbezogen und zeitlich auf maximal 24 Monate, wobei eine Fördersumme von bis zu 150.000 € (max. 85 % der Gesamtkosten) möglich ist. Antragsunterlagen umfassen u. a. ein Deckblatt, einen populärwissenschaftlichen Abstract, eine Kurzbegründung (bis drei Seiten), eine ausführliche Projektbegründung sowie einen detaillierten Finanzplan. Förderfähige Ausgaben sind Personalkosten, Gerätekosten, allgemeine Betriebskosten und sonstige Ausgaben wie Reisekosten; von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen zur Grundausstattung und Vorhaben mit kommerzieller Zielsetzung. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgutachter:innen und den Stiftungsvorstand. Für eine Berücksichtigung muss der Antrag jeweils bis zum 30. April eingereicht werden, der nächste Stichtag ist der 30. 04.2026. Die Roland Ernst Stiftung erwartet eine wirtschaftliche Mittelverwendung und verbindliche Verwendungsnachweise zum Projektabschluss.
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