Projektförderung der SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft
Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen in Hamburg, die Integration, sozialen Ausgleich und stabile Nachbarschaften in Wohnquartieren stärken. Anträge werden digital über ein Online-Formular eingereicht; Entscheidungen erfolgen je nach Antragshöhe regelmäßig.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte und Initiativen zur Stärkung von Integration, sozialem Ausgleich und stabilen Nachbarschaften in Hamburger Wohnquartieren sowie Bereitstellung einer Grund- oder Erstausstattung (z. B. Räume, technische Geräte oder Öffentlichkeitsarbeit).
Förderfähige Ausgaben
- Ausstattung von Räumen
- Technische Geräte
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten und Honorare
- Reisekosten außerhalb des Hamburger Stadtgebiets
- Projekte mit kommerzieller, parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Antragstellenden
- Projekt im Hamburger Stadtgebiet
- Langfristige Anlage und Aktivierung der Zielgruppe
- Beitrag zur Integration und zum sozialen Ausgleich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Vereinssatzung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zustimmung zu den Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Integration
- Förderung des sozialen Ausgleichs
- Kooperation und Netzwerkbildung
- Nachhaltigkeit des Projekts
Beschreibung
Die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen in Hamburg dabei, Nachbarschaften nachhaltig zu stärken und das Miteinander in Wohnquartieren zu fördern. Gefördert werden Projekte, die Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen vorantreiben, sozialen Ausgleich schaffen und das Engagement von Ehrenamtlichen befördern. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen im Fokus, die eine Grund- oder Erstausstattung ermöglichen – etwa die Einrichtung von Räumen, die Anschaffung technischer Geräte oder Unterstützung für Öffentlichkeitsarbeit. Kooperationen mit bereits etablierten Netzwerken oder weiteren Institutionen erhöhen die Erfolgsaussichten, denn Vernetzung und Nachhaltigkeit zählen zu den zentralen Bewertungskriterien.
Interessierte Vereine und Initiativen können jederzeit digitale Anträge stellen, wobei projektbezogene Zuschüsse bis 5.000 EUR ohne feste Einreichfrist und mit Entscheidung bis zum 15. des jeweiligen Sitzungsmonats vergeben werden. Für Vorhaben über 5.000 EUR sind vollständige Unterlagen bis zum jeweiligen Stichtag des Vormonats einzureichen, etwa bis zum 31. Mai für die Oktobersitzung. Voraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, ein langfristig angelegtes Vorhaben mit aktivierender Wirkung auf die Zielgruppe sowie ein spürbarer Beitrag zu Integration und sozialem Ausgleich im Hamburger Stadtgebiet. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten, Reisekosten außerhalb Hamburgs oder partei-, kommerziell oder religiös ausgerichtete Projekte. Ein klar strukturierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis der Zustimmung zu den Förderrichtlinien gehören zu den erforderlichen Unterlagen.
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