Projektförderung der SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft
Förderung gemeinnütziger Projekte zur Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren. Unterstützung bei der Grund- und Erstausstattung (Räume, technische Geräte, Öffentlichkeitsarbeit). Anträge digital über Online-Formular einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die einen Beitrag zur Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren leisten, ein sozial ausgeglichenes nachbarschaftliches Verhältnis herstellen sowie Grund- und Erstausstattung (z. B. Raum- und Technikausrüstung, Öffentlichkeitsarbeit) bereitstellen.
Förderfähige Ausgaben
- Grund- oder Erstausstattung von Projekten
- Ausstattung von Räumen
- Finanzierung technischer Geräte
- Erstausstattung für Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Dauerförderungen und Zuschüsse zur Deckung allgemeiner laufender Kosten
- Projekte mit kommerzieller, parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
- Projekte außerhalb des Hamburger Stadtgebiets
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt
- Projektdurchführung im Hamburger Stadtgebiet
- Längerfristiges Projekt mit eigenaktiver Beteiligung der Betroffenen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung (max. 2 A4-Seiten)
- Vereinssatzung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zustimmung Förderrichtlinien
Beschreibung
Die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft fördert innovative, gemeinnützige Projekte in Hamburger Wohnquartieren, die das Miteinander aller Bevölkerungsgruppen stärken und eine nachhaltige Integration ermöglichen. Im Fokus stehen Vorhaben, die Bewohner:innen zur eigenaktiven Mitgestaltung anregen sowie ein soziales Gleichgewicht auf nachbarschaftlicher Ebene schaffen. Gefördert wird die Grund- und Erstausstattung von Projekten – beispielsweise die Ausstattung von Räumen, die Finanzierung technischer Geräte oder Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. Antragstellende müssen über eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit verfügen und das Projekt längerfristig konzipieren, um eine aktive Beteiligung der Betroffenen sicherzustellen. Kooperationen mit bestehenden Stadtteilnetzwerken oder anderen Stiftungen werden ausdrücklich begrüßt.
Förderanträge sind digital über das Online-Formular einzureichen und bedürfen mehrerer Unterlagen, darunter der gültige Freistellungsbescheid, eine Projektbeschreibung (maximal zwei A4-Seiten), die Vereinssatzung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan und die Zustimmung zu den Förderrichtlinien. Gesonderte Fristen gelten für Anträge bis 5.000 EUR (entscheidungsrelevant im Sitzungsmonat, etwa 6–8 Wochen nach Eingang) sowie für höhere Fördersummen, die zum Ende des Vorvormonats eingereicht werden müssen. Ausgeschlossen sind Dauerförderungen, Zuschüsse für laufende Betriebskosten sowie Projekte mit kommerzieller, parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung. Durch diese gezielte finanzielle Unterstützung leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Toleranz, gegenseitigem Verständnis und einem lebendigen Zusammenleben in Hamburg. Interessierte Organisationen können den nächsten Fristtermin im Förderdatenblatt entnehmen und sich frühzeitig auf die Antragstellung vorbereiten.
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