Projektförderung der Schöck-Familien-Stiftung gGmbH
Förderprogramm der gemeinnützigen Schöck-Familien-Stiftung für Projekte in Baden-Württemberg und in der Entwicklungszusammenarbeit (Indien, Nepal, Sri Lanka, Uganda). Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden; Fristen jeweils 30.04. und 31.10. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit (Schwerpunkt Grund- und Berufsbildung, ökologische Landwirtschaft, Schaffung von Lebensgrundlagen) sowie sozial-pädagogischer Betreuung und Integration im Großraum Baden-Baden.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten (Personal, Sachmittel, Investitionen)
- Baseline-Studien-Kosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Politische oder religiöse Projekte
- Reine Verwaltungskosten
- Darlehen und Bürgschaften
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit (Anerkennung in Deutschland, Österreich oder Schweiz)
- Sitz des Antragstellers in DE, AT oder CH
- Kooperation mit einer lokal registrierten und geprüftenen Organisation im Zielland (bei Entwicklungsprojekten)
- Abschluss eines Projektvertrags mit der lokalen Organisation vor Mittelweiterleitung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (max. 2 DIN A4-Seiten)
- Vorläufige Kosten-/Finanzierungsschätzung
- Letzter Jahresbericht der Organisation
- Antragsformulare der SFS
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Synergien mit bestehenden Projekten
- Effizienz der Mittelverwendung
- Relevanz für die Zielgruppe
- Realistische und nachvollziehbare Projektplanung
Beschreibung
Die Schöck-Familien-Stiftung gGmbH unterstützt gemeinnützige Initiativen in Baden-Württemberg sowie nachhaltige Entwicklungsprojekte in Indien, Nepal, Sri Lanka und Uganda. Unter dem Leitgedanken „Zukunft durch Bildung“ fördert sie Vorhaben in den Bereichen Grund- und Berufsbildung, ökologische Landwirtschaft und Schaffung von Lebensgrundlagen. Im Großraum Baden-Baden werden zudem sozial-pädagogische Betreuungs- und Integrationsprojekte gefördert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; die Entscheidungsgremien tagen zweimal jährlich. Mit Förderquoten von 90 % bis 100 % und jährlichen Zuwendungen zwischen 10.000 € und 50.000 € unterstützt die Stiftung sowohl Projektkosten (Personal, Sachmittel, Investitionen) als auch Studien- und Baseline-Analysen. Politische oder religiöse Programme, reine Verwaltungskosten sowie Darlehen und Bürgschaften sind von der Förderung ausgeschlossen. Entscheidend sind Nachhaltigkeit, realistische Planung, Effizienz und Synergien mit bestehenden Projekten.
Antragsberechtigt sind in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anerkannte gemeinnützige Körperschaften, Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen. Entwicklungsprojekte müssen in Kooperation mit einer lokal registrierten und geprüften Partnerorganisation umgesetzt werden, inklusive Abschluss eines Projektvertrags vor Mittelweiterleitung. Die Projektdauer ist auf maximal 24 Monate ausgelegt; eine mehrphasige Gesamtplanung wird positiv bewertet. Zur Einreichung werden eine Projektskizze (maximal 2 DIN-A4-Seiten), eine vorläufige Kosten-/Finanzierungsschätzung, der letzte Jahresbericht und die offiziellen Antragsformulare benötigt. Vollständige Anträge müssen bis zum 30. April bzw. 31. Oktober eines Jahres vorliegen, um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen. Die Stiftung legt Wert auf transparente Mittelverwendung und verlangt nach Abschluss Verwendungsnachweise sowie Sach- und Finanzberichte.
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