Projektförderung der StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt
Die StadtStiftung Quakenbrück fördert gemeinnützige Projekte mit Bezug zu Quakenbrück und dem Artland in den Bereichen Jugend und Familie, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur; Anträge werden quartalsweise entschieden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte im Interesse der Region Quakenbrück und des Artlands in den Bereichen Jugend und Familie, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie gemeinnütziger/mildtätiger Einrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Verbrauchsmaterial
- Miete
- Investitionen (Geräte, Hardware)
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- bauliche Investitionen mit behördlicher Genehmigung
- Projekte außerhalb der Samtgemeinde Artland
- Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Großprojekte mit hohem Finanzbedarf
- Doppelförderungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Samtgemeinde Artland
- als gemeinnützig anerkannt
- Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen sein
- Eigenmittel- und Drittmittelfinanzierung müssen gesichert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
- Letzter Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bezug zur Stadt Quakenbrück und dem Artland
- Modell- oder Vorbildcharakter
- hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
- innovativer Ansatz
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die StadtStiftung Quakenbrück – Bürger für ihre Stadt unterstützt gemeinnützige Initiativen mit Sitz in der Samtgemeinde Artland, die das soziale und kulturelle Leben in Quakenbrück und Umgebung bereichern. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Jugend und Familie, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur. Dabei liegt der Fokus auf Vorhaben mit Modell- oder Vorbildcharakter, hohem ehrenamtlichen Engagement, innovativen Ansätzen und nachhaltiger Wirkung. Geförderte Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Verbrauchsmaterial, Miete sowie Investitionen in Geräte und Hardware. Bauliche Maßnahmen mit behördlicher Genehmigung, Projekte außerhalb des Artlands oder kommerzielle Veranstaltungen sind hingegen ausgeschlossen. Eine Doppelfinanzierung wird nicht zugelassen.
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden und werden quartalsweise durch Vorstand und Kuratorium geprüft. Voraussetzung ist die Anerkennung als gemeinnützige Organisation, ein noch nicht gestartetes Projekt sowie ein gesicherter Eigen- und Drittmittelanteil. Zur Antragstellung sind der ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag, der letzte Freistellungsbescheid, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Nach Projektabschluss ist innerhalb von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht und Fotodokumentation vorzulegen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und leistet einen Beitrag dazu, bürgerschaftliches Engagement in der Region nachhaltig zu stärken.
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