Projektförderung der Stiftung augen auf! Denkmal und Kultur
Die Stiftung augen auf! unterstützt Projekte, die das demokratische Miteinander stärken und Werte wie Menschlichkeit, Vielfalt, Zivilcourage und Toleranz vermitteln. Insbesondere werden Zeitzeugenarbeit und Netzwerkveranstaltungen an weiterführenden Schulen gefördert. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die das demokratische Miteinander beleben und Werte wie Menschlichkeit, Vielfalt, Zivilcourage und Toleranz fördern. Der Schwerpunkt liegt auf Zeitzeugenarbeit und der Unterstützung weiterführender Schulen beim Aufbau starker Netzwerke und gemeinsamen Veranstaltungen, bei denen junge Menschen aktiv mitwirken.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezug zu Demokratie und Menschlichkeit
- Einbindung junger Menschen
- Durchführung an einer weiterführenden Schule
Bewertungskriterien
- Bezug zu Demokratie und Menschlichkeit
- Einbindung junger Menschen
- Zeitzeugenarbeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung augen auf! Denkmal und Kultur richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen sowie Bildungseinrichtungen mit dem Ziel, das demokratische Miteinander zu stärken und zentrale Werte wie Menschlichkeit, Vielfalt, Zivilcourage und Toleranz zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht die Zeitzeugenarbeit, bei der Überlebende historischer Gewaltherrschaft junge Menschen an weiterführenden Schulen direkt ins Gespräch einbinden. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung den Aufbau starker Netzwerke zwischen Schulen, um gemeinsame Veranstaltungen zu realisieren, die Schüler:innen aktiv in Planung und Umsetzung einbeziehen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und fördert Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung. Der überparteiliche Ansatz legt besonderen Wert auf die Förderung einer lebendigen Gedenk- und Erinnerungskultur als Fundament für gelebte Demokratie.
Interesse an einer Förderung besteht insbesondere bei weiterführenden Schulen, die ein Projekt mit klarem Bezug zu Demokratie und Menschlichkeit umsetzen und die Einbindung junger Menschen gewährleisten. Anträge können jederzeit gestellt werden; eine Fristbindung entfällt. Voraussetzung für eine Zuwendung sind die Durchführung an einer Schule, die Integration von Zeitzeugen:innen sowie ein thematischer Schwerpunkt auf demokratische Werte. Bewertet werden alle Antragsskizzen nach den Kriterien „Projektbezug zu Demokratie und Menschlichkeit“, „Einbindung junger Menschen“ und „Zeitzeugenarbeit“. Durch die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bietet die Stiftung auch langfristig Planungssicherheit für Schulprojekte, die das Gesellschaftsbild nachhaltig prägen und junge Menschen zu aktiver Demokratieförderung befähigen.
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