Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Baudenkmal Bundesschule Bernau

Die Stiftung lädt dazu ein, Projekte zur Erforschung und Präsentation des Bauhaus-Denkmals Bundesschule Bernau vorzustellen; Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bauten und Denkmalschutz Wissenschaft Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten zur Erforschung und Präsentation des Baudenkmals Bundesschule Bernau sowie verwandter Aktivitäten in Bildung, Kultur und Wissenschaft gemäß den Förderkriterien der Stiftungssatzung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt entspricht den Förderkriterien der Stiftungssatzung zur Erforschung und Präsentation des Baudenkmals Bundesschule Bernau
  • Einreichung mittels des offiziellen Förderantragsformulars
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung des Förderantrags
  • Nachweis angemessener Eigenmittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Förderrichtlinien
  3. Satzung der Stiftung
  4. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Entsprechung der Projektziele mit dem Stiftungszweck
  • Wissenschaftlicher und kultureller Mehrwert
  • Nachhaltigkeit und Eigenmittelquote

Beschreibung

Die Stiftung Baudenkmal Bundesschule Bernau fördert bundesweit Projekte, die der Erforschung und Präsentation des UNESCO-Welterbes Bundesschule Bernau dienen. Antragstellende aus gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder als Privatperson sind eingeladen, Beiträge aus den Themenfeldern Bauten und Denkmalschutz, Forschung & Innovation, Wissenschaft, Kultur, Bildung sowie Infrastruktur & Städtebau einzureichen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, Anträge können jederzeit über das offizielle Formular gestellt und nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung eingereicht werden. Voraussetzung sind Eigenmittel in angemessener Höhe sowie die Erfüllung der Förderkriterien gemäß Stiftungssatzung. Bewertet werden insbesondere die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, der wissenschaftliche und kulturelle Mehrwert sowie die Nachhaltigkeit des Vorhabens.

Zur Bewerbung sind der vollständige Förderantrag, die Förderrichtlinien, die Stiftungssatzung und ein anschließender Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auswahl erfolgt durch den Stiftungsvorstand, der bei Bedarf Auflagen oder Bedingungen an die Bewilligung knüpfen kann. Nach positiver Entscheidung informiert die Stiftung schriftlich über Art, Umfang und Höhe der Unterstützung. Geförderte Projekte reichen von Ausstellungen über Publikationen bis hin zu digitalen Archivierungen – stets mit dem Ziel, die Bauhaus-Architektur und pädagogische Innovation der Bundesschule Bernau einer breiten Öffentlichkeit in Bildung, Kultur und Wissenschaft zugänglich zu machen. Weitere Informationen und das Antragsformular stehen auf der Website der Stiftung bereit.

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