Projektförderung der Stiftung Braunschweiger Land
Die Stiftung Braunschweiger Land fördert Projekte, die die Region Braunschweig attraktiver machen und Gemeinschaften stärken. Anträge können jederzeit formlos eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Wir fördern Projekte, die die Region Braunschweig attraktiver gestalten und ihre Gemeinschaft stärken. Wichtig sind uns dabei die Nachhaltigkeit des Projektes, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und die Möglichkeit des Projektes, einen Teil der benötigten finanziellen Mittel selbst zu generieren.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss der Region Braunschweig zugutekommen
- Einzelpersonen sind nicht förderfähig
- Nachhaltigkeitsaspekt erforderlich
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements
- Möglichkeit der Eigenmittelgenerierung (z. B. Mitgliedsbeiträge, Eintrittsgelder)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Zeitliche Planung
- Kosten- und Budgetplanung
- Angabe bereits angefragter oder erhaltener Fördermittel
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit des Projektes
- Förderung ehrenamtlichen Engagements
- Eigenmittelanteil
- Nutzen für die Region Braunschweig
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Braunschweiger Land richtet sich an Vereine, Verbände oder ähnliche Körperschaften mit Sitz in Niedersachsen, die mit ihren Vorhaben die Attraktivität der Region Braunschweig erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken möchten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Bauten und Denkmalschutz, Kinder und Jugendliche, Bildung, Gesundheit, Engagement für Demokratie, Regionalentwicklung, nachhaltige Bildung, Medien, Infrastruktur, Sozialwesen sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Einreichungen sind jederzeit möglich: Ein formloser Antrag bildet die Grundlage für die Prüfung durch das Kuratorium, das drei- bis viermal jährlich zusammenkommt. Bei positiver Entscheidung fließt der Zuschuss unter Berücksichtigung individueller Förderbedingungen wie Berichtspflichten und Abschlusskalkulationen.
Die Auswahl erfolgt entlang klarer Kriterien: Nachhaltigkeit des Projekts, Stärkung ehrenamtlicher Beteiligung, Eigenmittelquote und konkreter Nutzen für die Region Braunschweig. Antragstellende reichen eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan, Kosten- und Budgetübersicht sowie Angaben zu bereits angefragten oder bewilligten Drittmitteln ein. Voraussetzung ist außerdem die Eigenmittelgenerierung – beispielsweise durch Mitgliedsbeiträge oder Eintrittsgelder. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt; gemeinnützige Organisationen besitzen hingegen dauerhaft Zugang zur Förderung. Dieser breit aufgestellte Ansatz ermöglicht es lokalen Initiativen, langfristig wirksame Impulse zu setzen und die kulturelle, soziale und infrastrukturelle Entwicklung im Braunschweiger Land nachhaltig voranzutreiben.
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