Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Demokratie von unten bauen

Die Stiftung vergibt Fördermittel bis zu 5.000 € an gemeinnützige Organisationen in Brandenburg für basisdemokratische Projekte wie Seminare, Workshops, Ausstellungen und Publikationen. Förderanträge mit Projektskizze, Finanzierungsplan und Antragsformular möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: Bis zu 5.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten im Land Brandenburg, die basisdemokratisches Denken und gemeinschaftsorientiertes Handeln fördern und zivilgesellschaftliches Engagement stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch aktuellen Freistellungsbescheid
  • Projekte müssen im Land Brandenburg stattfinden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Finanzierungsplan
  3. Ausgefülltes Antragsformular
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Basisdemokratisches Denken
  • Innovative Methoden mit Fokus auf Vergangenheitsbewältigung oder Zukunftsorientierung
  • Regionale Einbettung

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Demokratie von unten bauen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie Bildungseinrichtungen im Land Brandenburg. Gesucht werden basisdemokratische Vorhaben wie Seminare, Workshops, Ausstellungen und Publikationen, die demokratisches Denken stärken und gemeinschaftliches Handeln anregen. Gefördert werden Initiativen mit bis zu 5.000 € als Zuschuss, die sich durch eine regionale Verankerung und innovative Methoden auszeichnen – sei es im Rahmen der Vergangenheitsbewältigung oder mit Blick auf zukunftsorientierte Fragestellungen. Bewerbungsunterlagen umfassen eine Projektskizze, einen detaillierten Finanzierungsplan sowie das ausgefüllte Antragsformular; die Gemeinnützigkeit muss durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Entscheidungen trifft der Vorstand gemeinsam mit dem Kuratorium.

Interessiert sind insbesondere Projekte von Initiativen, Vereinen, Schulen und pädagogischen Einrichtungen, die Demokratiebildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fördern. Bewertet wird das Engagement anhand von Kriterien wie basisdemokratischer Ausrichtung, methodischer Innovation und regionaler Einbettung. Förderanträge können jederzeit gestellt werden, da das Programm ohne feste Fristen arbeitet und fortlaufende Fördermöglichkeiten bietet. Ziel ist es, zivilgesellschaftliches Engagement in Brandenburg zu stärken und Lernorte für Demokratie zu schaffen, in denen Offenheit, Toleranz und aktive Teilhabe wachsen können.

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