Projektförderung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung fördert Projekte zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz. Schwerpunkte sind innovative kulturelle, sportliche und pädagogische Vorhaben sowie (internationale) Jugendaustauschprojekte mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Anträge für 2026 sind bis 15.06.2026 möglich, neue Anträge ab 02.11.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen, die die internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens stärken, um Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt insbesondere bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (anteilig)
- Sachkosten
- Sonstige Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Vollfinanzierung ohne Ko-Finanzierung
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der personellen, finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit
- Verwendung der Mittel im Sinne des Stiftungszwecks
- Öffentliche Darstellung der Ergebnisse mit Hinweis auf die Stiftung
- Personalkosten werden nur anteilig übernommen
- Keine rückwirkende Förderung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Satzung bei Vereinen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen
- Relevanz für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche
- Beitrag zur Völkerverständigung und Demokratieförderung
Beschreibung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt gemeinnützige Vereine, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit projektbezogenen Zuschüssen. Gefördert werden innovative Vorhaben in den Bereichen Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Sport, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Besondere Schwerpunkte liegen auf kulturellen, sportlichen und pädagogischen Ansätzen sowie (internationalen) Jugendaustauschprojekten mit den östlichen Nachbarstaaten Europas und Israel. Projektmaßnahmen sollen nachhaltig wirken, die internationale Gesinnung stärken und dazu beitragen, Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und daraus motivierte Gewalt speziell bei Kindern und Jugendlichen abzubauen. Anträge für das Jahr 2026 können bis zum 15. Juni (23:59 Uhr) eingereicht werden, neue Antragsrunden beginnen am 2. November 2026.
Teilnehmer:innen sind Projekte von und für Kinder und Jugendliche ab dem Vorschulalter bis Anfang zwanzig. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind u. a. der Nachweis personeller, finanzieller und sachlicher Leistungsfähigkeit, die öffentliche Darstellung der Ergebnisse mit Hinweis auf die Förderung und die Einbindung eines Eigenanteils oder weiterer Fördergeber:innen. Personalkosten werden anteilig übernommen, rückwirkende Ausgaben und Vollfinanzierungen sind ausgeschlossen. Förderfähige Ausgaben umfassen anteilige Personalkosten, Sachkosten und sonstige Projektkosten. Bei der Auswahl spielen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Relevanz für die Zielgruppe sowie der Beitrag zur Völkerverständigung und Demokratieförderung eine zentrale Rolle. Dem Antrag sind Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Nach Projektabschluss ist innerhalb von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
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