Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Gewässerschutz Weser-Ems

Die Stiftung Gewässerschutz Weser-Ems fördert nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum Schutz und zur Verbesserung von Grundwasser, Binnenoberflächengewässern, Boden, nachhaltiger Wassernutzung, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit in der Region Weser-Ems. Anträge können jederzeit per PDF-Formular eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Projekten zugunsten des Gewässerschutzes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie in der Region Weser-Ems, insbesondere zum Schutz und zur Verbesserung des Grundwasser- und Binnengewässerzustandes, der Bodengesundheit, der nachhaltigen Nutzung der Wasserressource sowie der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektplanung
  • Durchführung und Realisierung des Projektes
  • Öffentlichkeitsarbeit und Information
  • Evaluation und Dokumentation

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Finanzierungskosten des Projektes
  • Kosten der Rechtsverfolgung und Gutachten
  • Allgemeine Betriebskosten (ohne Projektbezug)
  • Infrastrukturausbau (z. B. Anschaffung von Kommunikations- und Fahrzeugtechnik) ohne besondere Begründung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Fachliche Qualifikation des Projektträgers
  • Eigenanteil oder Eigenleistungen vorgesehen
  • Transparente Mittelverwendung
  • Rechenschaftspflicht gegenüber der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Projektbeschreibung und Zielsetzung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan mit Eigenanteil
  4. Zeitplan für das Projekt
  5. Nachweise zu Eigenleistungen
  6. Vergleichsangebote ab 10.000 €
  7. Nachweis behördlicher Genehmigungen (falls erforderlich)
  8. Satzung/Geschäftsordnung des Antragstellers

Bewertungskriterien

  • Praxisnähe
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • Nachhaltige Wirksamkeit
  • Breitenwirkung
  • Vorbildcharakter
  • Übertragbarkeit und Multiplikation
  • Transparenz der Mittelverwendung
  • Kompetenz der Projektbearbeiter
  • Schlüssigkeit der Projektplanung
  • Effiziente Kostenplanung

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Gewässerschutz Weser-Ems unterstützt Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen aus Bremen und Niedersachsen bei Maßnahmen rund um den Gewässerschutz. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zur Sanierung und Verbesserung von Grund- und Binnenwasserqualität, zum Bodenschutz und zur Filterfunktion, zur nachhaltigen Wassernutzung sowie zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Laufzeit ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt; Eigenmittel oder -leistungen sind erwünscht. Mittel können für Planung, Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation eingesetzt werden, nicht jedoch für Finanzierungs- oder allgemeine Betriebskosten ohne Projektbezug. Die Stiftung legt Wert auf praxisnahe Konzepte mit nachhaltiger Wirkung, Ehrenamtsförderung, breiter Öffentlichkeitswirkung und Übertragbarkeit. Transparente Mittelverwendung und schlüssige Kostenplanung sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.

Anträge können jederzeit mit dem offiziellen PDF-Formular eingereicht werden und erfordern eine Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan mit ausgewiesenem Eigenanteil, Zeitplan, Nachweise zu Eigenleistungen, gegebenenfalls behördliche Genehmigungen sowie Vergleichsangebote ab 10 000 € und Satzung oder Geschäftsordnung des Antragstellenden. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand bzw. bei Beträgen über 10 000 € das Kuratorium. Ein schlüssiges Konzept, nachprüfbare Dokumentation und nachhaltige Fortführung sichern den Zuschlag. Antragsberechtigte werden durch die Stiftung bei Fragen zur Antragsstellung beraten und profitieren von fortlaufenden Fördermöglichkeiten ohne feste Einreichungsfrist.

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