Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Integrationskultur

Die Stiftung Integrationskultur fördert gemeinnützige Projekte, Initiativen und Organisationen, die Völkerverständigung, Integration, Kultur und soziales Engagement stärken. Regionaler Schwerpunkt ist Baden-Württemberg/Süddeutschland; Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Durchschnittliche Förderhöhe: ca. 2.500 € pro Projekt.

Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Bayern
Fördersumme: ca. 2.500 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzierung von Projekten, Initiativen und Organisationen, die den Zielen der Stiftung Integrationskultur entsprechen und Völkerverständigung, Integration, Kunst & Kultur sowie soziales bürgerschaftliches Engagement fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeitsstatus
  • Übereinstimmung des Projekts mit den Stiftungszielen
  • Sitz in Baden-Württemberg oder Süddeutschland bevorzugt (andere Regionen möglich)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszielen
  • Regionale Relevanz
  • Trägerstatus Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Integrationskultur richtet sich an gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg und Bayern, die sich für Völkerverständigung, Integration, Kunst und Kultur sowie soziales bürgerschaftliches Engagement einsetzen. Mit einem regionalen Schwerpunkt in Süddeutschland unterstützt die Stiftung Initiativen, die demokratische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Gefördert werden Konzepte aus den Themenfeldern Migration, Kultur & Medien, Soziales sowie Engagement für Demokratie und Arbeit & Soziales. Die bezuschussten Projekte zeichnen sich durch ihre Übereinstimmung mit den Stiftungszielen aus und schaffen Räume für interkulturellen Austausch, kreative Ausdrucksformen oder gemeinsame Initiativen vor Ort. Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei etwa 2.500 € pro Projekt, wodurch vorwiegend kleinere Vorhaben unkompliziert realisiert werden können.

Anträge können laufend eingereicht werden; eine formale Frist gilt für Projekte der zweiten Jahreshälfte. Voraussetzung für eine Förderung sind der Gemeinnützigkeitsstatus der antragstellenden Organisation sowie eine inhaltliche Passung zu den Zielen der Stiftung Integrationskultur. Bewertet werden insbesondere die regionale Relevanz, die konzeptionelle Übereinstimmung mit den Stiftungszielen und der Trägerstatus. Für die Einreichung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine aussagekräftige Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan erforderlich. Durch das unbürokratische Verfahren erhalten Antragstellende in der Regel binnen kurzer Zeit Rückmeldung und profitieren von einer persönlichen Begleitung bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.

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