Projektförderung der Stiftung Kraftwerk Hirschfelde
Die Stiftung Kraftwerk Hirschfelde fördert Projekte in den Bereichen Industriekultur, Energiegeschichte, Energiezukunft und Technikakzeptanz gemäß Satzungszweck. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur sowie von Bildungsmaßnahmen einschließlich Studentenhilfe mit Schwerpunkt auf Industriekultur, Energiegeschichte, Energiezukunft und Technikakzeptanz im Lausitzer Revier.
Förderfähige Ausgaben
- Alle dem Projekt zugeordneten Ausgaben unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für gewerbliche Tätigkeiten
- Umsatzsteuerbeiträge, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind
- Ausgaben für Kapitalbeschaffung und Zwischenfinanzierung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Lausitzer Revier
- Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (bei Organisationen)
- Zukunftsfähigkeit des Projekts
- Ergebnisse müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nachweis über Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid)
Bewertungskriterien
- Zukunftsfähigkeit des Projekts
- Innovationsgehalt
- Vernetzung mit anderen Trägern
- Zugänglichkeit der Ergebnisse für die Allgemeinheit
- Relevanz für die Satzungszwecke
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Kraftwerk Hirschfelde richtet sich an zukunftsorientierte Initiativen im Lausitzer Revier, die Industriekultur, Energiegeschichte, Energiezukunft und Technikakzeptanz in den Fokus stellen. Gefördert werden denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen, wissenschaftliche Untersuchungen, Bildungsangebote, Symposien oder Workshops sowie Stipendien für Studierende. Dabei sollen innovative Ansätze, nachhaltige Konzepte und eine Vernetzung mit weiteren Akteur:innen Impulse für Forschung und Öffentlichkeit erzeugen. Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein besonderer Wert wird auf die langfristige Wirkung und die freie Zugänglichkeit der Projektergebnisse gelegt, um den Dialog zwischen Historie und technischer Zukunft aktiv zu gestalten. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden in einem transparenten Verfahren von der Stiftungskoordination, dem Vorstand und dem Stiftungsrat begutachtet.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in Einzelfällen natürliche Personen mit Sitz im Lausitzer Revier. Voraussetzung ist, dass das Projekt vor Antragstellung noch nicht gestartet wurde und die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird. Dem Fördermittelantrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Zeitplan sowie relevante Nachweise (z. B. Freistellungsbescheid) beizufügen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für gewerbliche Tätigkeiten, Vorsteuerbeträge oder Zwischenfinanzierungen. Nach Abschluss oder – bei Projekten ab zwölf Monaten Laufzeit – in Form eines Zwischenberichts sind die Mittelverwendung und die Ergebnisse in einem Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Durch die kontinuierliche, vielseitige Unterstützung trägt die Stiftung Kraftwerk Hirschfelde dazu bei, das industrielle Erbe zu bewahren und Impulse für künftige Entwicklungen zu setzen.
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