Projektförderung der Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau
Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalschutz in Stadt und Landkreis Dachau mit Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften. Anträge können in der Regel zweimal jährlich eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert Projekte zur Kunst, Kultur, zum Denkmalschutz sowie zur Wissenschaft und Forschung im Bereich der Stadt und des Landkreises Dachau. Ziel ist es, gemeinnützige Vorhaben mit innovativem Ansatz, nachhaltiger Wirkung und breitem regionalem Nutzen zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt wird in Stadt oder Landkreis Dachau initiiert und realisiert
- Projektträger ist als gemeinnützig anerkannt
- Projekt hat hohen öffentlichen Nutzen für die Region Dachau
- Ergebnis des Projekts ist einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
- Gesamtfinanzierung des Projekts ist auf Dauer gesichert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenaufstellung
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
Bewertungskriterien
- Innovationsansatz des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Breite regionale Wirkung
- Öffentlicher Nutzen
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Kunst und Kultur der Sparkasse Dachau unterstützt gemeinnützige Vereine, öffentliche und Bildungseinrichtungen, die in der Stadt oder im Landkreis Dachau innovative Vorhaben im Bereich Kunst, Kultur und Denkmalschutz verwirklichen möchten. Mit einem jährlichen Zuschussvolumen und Entscheidungsrunden, die in der Regel zweimal pro Jahr stattfinden, werden Projekte ausgezeichnet, die eine nachhaltige Wirkung entfalten und einem breiten öffentlichen Publikum zugänglich sind. Förderberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte Körperschaften, die nachweislich einen hohen regionalen Nutzen erzielen und die Gesamtfinanzierung für ihr Vorhaben dauerhaft sichern können.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Projektvolumen von mindestens 1.000 €, das vollständig im Fördergebiet realisiert wird. Grundlage der Bewertung bilden ein klarer Innovationsansatz, nachweisbare Nachhaltigkeitsaspekte und eine breite regionale Wirkung. Zur Einreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, eine Kostenaufstellung sowie eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung erforderlich. Die Entscheidung über die Förderzusage trifft der Stiftungsvorstand nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nicht berücksichtigt werden Anträge von Einzelpersonen, Dauerförderungen oder Projekte ohne gesicherte Gesamtfinanzierung.
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