Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Luftbrückendank

Die Stiftung Luftbrückendank fördert fortlaufend Projekte und Ideen zum Thema „Luftbrücke und Berlin-Blockade“. Gefördert werden Jugend- und Kulturprojekte, bevorzugt mit Einbezug von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den USA, Großbritannien und Frankreich. Anträge können jederzeit online eingereicht werden.

Kultur Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Ideen, die sich mit dem Thema ‚Luftbrücke und Berlin-Blockade‘ auseinandersetzen. Unterstützt werden Jugend- und Kulturprojekte aller Art, insbesondere Vorhaben, die Jugendliche und junge Erwachsene aus den USA, Großbritannien und Frankreich einbeziehen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Vorlage der Satzung/Gesellschaftervertrag
  • Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug
  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Satzung/Gesellschaftervertrag
  2. Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug
  3. Aktueller Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Luftbrückendank stärkt in Berlin verwurzelte Initiativen, die das Kapitel „Luftbrücke und Berlin-Blockade“ lebendig halten. Gefördert werden vielfältige Jugend- und Kulturprojekte, die historisch-politische Bildung, künstlerische Formate sowie internationale Begegnungen verbinden. Besondere Beachtung finden Vorhaben, in denen Jugendliche und junge Erwachsene aus den USA, Großbritannien und Frankreich aktiv einbezogen werden. Damit leistet die Stiftung einen Beitrag zur Erinnerungskultur, fördert völkerverständigende Perspektiven und unterstützt kreative Zugänge zu einem der prägendsten Ereignisse der Nachkriegsgeschichte. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können auf Grundlage eines einmaligen Zuschusses nachhaltige Programme umsetzen.

Eine Antragstellung ist fortlaufend online möglich. Voraussetzung ist die Einreichung der gültigen Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags, eines Vereins-/Handels- oder Stiftungsverzeichnisauszugs sowie des aktuellen Freistellungsbescheids des Finanzamts. Der Projektantrag sollte neben Titel und Kurzbeschreibung Angaben zu Ort, Zeitplan, Zielgruppe und erwarteter Wirkung enthalten. Ein knapper Finanzplan erläutert die beantragten Mittel und den Eigenanteil. Nach positiver Prüfung erfolgt zeitnahe Rückmeldung, um in Abstimmung mit den Antragsteller:innen alle weiteren Unterlagen zu klären. Diese Fördermöglichkeit richtet sich gezielt an Träger, die im Geiste des Friedensgedankens und der internationalen Solidarität das Erbe der Berliner Luftbrücke weitertragen.

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