Projektförderung der Stiftung Naturschutz Berlin
Förderprogramm der Stiftung Naturschutz Berlin zur Unterstützung naturschutz- und umweltbezogener Projekte in Berlin.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zum Erhalt und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie zur Umweltbildung in Berlin.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Material- und Sachkosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umweltbildungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Infrastruktur (Gebäude, Straßen)
- Rückwirkende Finanzierungen
- Kauf von Grund und Boden
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezug zum Naturschutz in Berlin
- Nachweis über Gemeinnützigkeit oder öffentliche Trägerschaft
- Vollständiger Förderantrag gemäß Förderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antragsbogen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Kostenplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vereins- oder Trägerregisterauszug
Bewertungskriterien
- Relevanz für den Naturschutz in Berlin
- Langfristige Wirksamkeit
- Budget- und Finanzierungsstruktur
- Multiplikatorwirkung und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Naturschutz Berlin unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Träger und Bildungseinrichtungen bei der Planung und Durchführung natur- und umweltbezogener Vorhaben in Berlin. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, zur Steigerung der biologischen Vielfalt sowie zur Umweltbildung vor Ort. Als finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses deckt das Programm Personalaufwendungen, Material- und Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildungsmaßnahmen ab. Eine laufende Antragstellung ermöglicht flexibles Projektmanagement, sofern die Antragstellenden den Nachweis der Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Trägerschaft erbringen und ein vollständiger Antrag inklusive Projektbeschreibung und Finanzierungsplan gemäß den Förderrichtlinien eingereicht wird.
Die Begutachtung erfolgt nach den Kriterien Relevanz für den Naturschutz in Berlin, langfristige Wirksamkeit, solide Budgetstruktur sowie Multiplikatorwirkung und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht förderfähig sind rückwirkende Finanzierungen, Infrastrukturinvestitionen in Gebäude und Straßen sowie der Erwerb von Grundstücken. Mit dieser Initiative fördert die Stiftung Naturschutz Berlin seit 1981 innovative und praxisorientierte Projekte, die zur Stärkung des urbanen Ökosystems beitragen und die Bevölkerung für nachhaltige Entwicklung sensibilisieren. Interessierte Organisationen finden alle erforderlichen Unterlagen, darunter Antragsbogen, Vereinsregisterauszug und Verwendungsnachweise, direkt auf der Website der Stiftung. Eine kontinuierliche Mittelabruf- und Berichtspflicht sichert transparente Projektabwicklung und nachhaltige Wirkung in der Hauptstadtregion.
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