Projektförderung der Stiftung Neue Länder (SNL)
Die Stiftung Neue Länder (SNL) ermöglicht die Beantragung arbeitsmarktpolitischer Projektförderungen in den Neuen Ländern. Anträge können jederzeit digital eingereicht werden. Formular als PDF und Word verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung arbeitsmarktpolitischer Vorhaben in den Neuen Ländern mit dem Ziel, Beschäftigungseffekte zu erzielen und Vermittlungserfolge auf den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Projektteilnehmer
- Verwaltungskosten
- Sachkosten
- Sonstige Kosten (Mieten, Leasing, Rechts- und Beratungskosten etc.)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im arbeitsmarktpolitischen Bereich in den Neuen Ländern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Vorkalkulation Personalkosten
- Auflistung der Sachkosten
- Aktueller Freistellungsbescheid Körperschafts- und Gewerbesteuer
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Neue Länder eröffnet Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Möglichkeit, innovative arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu realisieren. Mit kontinuierlichen Fördermöglichkeiten als Zuschuss unterstützt diese Initiative Vorhaben, die Beschäftigungseffekte erzeugen und Vermittlungserfolge auf den ersten Arbeitsmarkt begünstigen. Gefördert werden unter anderem Personalkosten für Projektteilnehmer:innen, Verwaltungskosten (beispielsweise Büromaterialien und Reisekosten), Sachkosten für Betriebsstoffe und technische Ausstattung sowie sonstige Kosten wie Mieten, Leasing und Beratung. Die Antragstellung erfolgt jederzeit digital – das Antragsformular steht in PDF- und Word-Format bereit. Als Voraussetzung gilt eine Tätigkeit im arbeitsmarktpolitischen Bereich der Neuen Länder.
Zur Antragseinreichung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Vorkalkulation der Personalkosten, eine Aufstellung der Sachkosten, der aktuelle Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie ein Verwendungsnachweis erforderlich. Nach Gewährung der Fördermittel dokumentieren Antragstellende in einem kurzen Sachbericht den Ablauf, die erreichten Beschäftigungschancen und etwaige Vermittlungserfolge. Diese transparente Abrechnung gewährleistet eine optimale Mittelverwendung und ermöglicht eine nachhaltige Wirkung im regionalen Arbeitsmarkt. Alle Unterlagen werden digital übermittelt, wodurch ein unkomplizierter Förderprozess gewährleistet ist.
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