Projektförderung der Stiftung Pfadfinderschaft St. Georg (Stiftung DPSG)
Die Stiftung DPSG fördert pfadfinderische Projekte und Initiativen der DPSG auf Stamm-, Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene; Entscheidungen erfolgen jeweils zum 31.03. und 30.09. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung pfadfinderischer Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) mit besonderem, innovativem oder überregionalem Charakter.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Veranstaltungskosten
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits begonnene Projekte
- Immobilien, Lagerplätze, Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss außergewöhnlich sein und überregional wirken
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Angemessene Eigenleistung des Antragstellers
- Unterstützung der Anliegen der Stiftung (z.B. Teilnahme am Stiftungseuro)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Kostenplan (Einnahmen- und Ausgabenaufstellung)
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Außergewöhnlicher Charakter des Projekts
- Überregionale Bedeutung
- Innovationscharakter
Beschreibung
Die Stiftung Pfadfinderschaft St. Georg vergibt im Rahmen ihrer bundesweiten Projektförderung finanzielle Zuschüsse an gemeinnützige Gliederungen der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) auf Stamm-, Bezirks-, Diözesan- und Bundesebene. Gefördert werden innovative und überregional wirksame Maßnahmen, die Pfadfinderarbeit weiterentwickeln, Jugendbildung stärken und demokratisches Engagement in den Fokus rücken. Die Ausschreibung zielt auf außergewöhnliche Projekte ab, deren Modellcharakter anderen DPSG-Einrichtungen Impulse liefert. Förderfähige Ausgaben umfassen Projekt-, Veranstaltungs- und Personalkosten, während Ausgaben für Immobilien, Lagerplätze sowie Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen sind. Eine angemessene Eigenleistung sowie die symbolische Teilnahme am Stiftungseuro unterstreichen das gemeinsame Engagement für die Anliegen der Stiftung.
Einreichungen erfolgen zweimal jährlich zum 31. März und 30. September, stets vor Projektbeginn. Antragsberechtigte stellen eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen detaillierten Finanzierungs- und Kostenplan sowie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis bereit. In einem mehrstufigen Verfahren prüft der Stiftungsvorstand die Kriterien „außergewöhnlicher Charakter“, „überregionale Bedeutung“ und „Innovationscharakter“. Die Förderentscheidung erfolgt zügig nach den Sitzungen. Erfolgreiche Projekte verpflichten sich, die Förderung öffentlich sichtbar zu machen und einen Abschlussbericht zur weiteren Präsentation auf der Stiftungsseite vorzulegen. Mit diesem Verfahren möchte die Stiftung DPSG beispielhafte pfadfinderische Initiativen unterstützen und die Wirkungskraft der Jugendförderung in Deutschland nachhaltig stärken.
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