Projektförderung der Stiftung Pfefferwerk
Die Stiftung Pfefferwerk fördert berlinweit Projekte gemeinnütziger freier und öffentlicher Träger, die insbesondere die Chancen benachteiligter Menschen (v.a. Jugendlicher und junger Erwachsener) auf Integration ins Erwerbsleben verbessern bzw. neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen. Anträge können fortlaufend formlos per E-Mail oder Post eingereicht werden; bis Juni 2026 werden jedoch keine neuen Förderentscheidungen getroffen. Ein Projektbeginn vor dem 01.09.2026 wird nicht empfohlen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung vorrangig von Projekten, die benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Einstieg ins Erwerbsleben erleichtern und neue Arbeits- sowie Ausbildungsplätze schaffen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Berlin
- Gemeinnützig anerkannter freier oder öffentlicher Träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projekt-/Maßnahmebezeichnung
- Projektbeschreibung inklusive Projektbeginn und -zeitraum mit Darstellung der Wirkungen
- Kurze Selbstdarstellung des Antragstellers/der Antragstellerin
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Instrumente der Projekt-/Selbstevaluation (falls vorgesehen)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Stiftung Pfefferwerk unterstützt in Berlin ansässige, gemeinnützig anerkannte freie und öffentliche Träger bei der Umsetzung von Vorhaben, die benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Erwerbsleben erleichtern. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz, berufliche Bildung und Weiterbildung, generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit, Kultur, Entwicklungszusammenarbeit sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Ziel ist es, durch qualifizierte Bildungsangebote, integrative Projekte und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig die Selbstständigkeit und Teilhabechancen junger Menschen zu stärken. Die Antragsstellung erfolgt formlos und kann fortlaufend eingereicht werden; bis Juni 2026 werden jedoch keine neuen Förderentscheidungen getroffen. Ein Projektstart vor dem 1. September 2026 wird nicht empfohlen.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bezeichnung und Beschreibung des Projekts einschließlich start- und laufzeitbezogener Wirkungsskizze,
2. kurze Selbstdarstellung des Antragstellenden,
3. detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan,
4. Angaben zu vorgesehenen Instrumenten der Projekt- oder Selbstevaluation und
5. Nachweis der Gemeinnützigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht; die Stiftung behält sich inhaltliche Überprüfungen der geförderten Vorhaben vor und erwartet eine angemessene Eigenbeteiligung in Form finanzieller Mittel oder geldwerter Leistungen. Durch diese Förderung möchte die Stiftung Pfefferwerk einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten und jungen Menschen in benachteiligten Quartieren nachhaltige Perspektiven eröffnen.
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