Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Tausendgut (Teilhabe ermöglichen)

Die Stiftung Tausendgut fördert regionale Projekte gemäß Stiftungszweck „Teilhabe ermöglichen“ (u. a. für Menschen mit Behinderungen, Kinder/Jugendliche und Altenhilfe). Anträge sind bis zum 30.06. eines Jahres per Post oder E-Mail möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Förderung regionaler Projekte zur Ermöglichung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Altenhilfe im Raum Mainz.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Sonstige Kosten
  • Bau-/Umbaukosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss zum Stiftungszweck "Teilhabe ermöglichen" passen
  • Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrags
  • Wohnsitz bzw. Projektstandort in der Region Mainz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan
  4. Nachweise (Vereinsregisterauszug, Freistellungsbescheid)
  5. Kostenberechnung nach DIN 276 ggf.
  6. Grundbuch-/Mietvertragsauszug ggf.

Beschreibung

Die Stiftung Tausendgut unterstützt gemeinnützige Vereine, Unternehmen und Interessenverbände in Rheinland-Pfalz bei der Realisierung regionaler Projekte, die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Im Fokus stehen Vorhaben für Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche sowie Senior:innen im Raum Mainz. Einmal jährlich können Förderanträge bis zum 30. Juni per Post oder E-Mail eingereicht werden. Die Stiftung gewährt als finanzielle Zuwendung Zuschüsse für Personalkosten, Sach- und sonstige Betriebsmittel sowie Bau- und Umbaukosten. Voraussetzung ist, dass das Projekt dem Stiftungszweck „Teilhabe ermöglichen“ entspricht und in Mainz oder näherer Umgebung verortet ist. Im Antrag sind Projektbeschreibung, Kostenplan und gegebenenfalls eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizulegen, ergänzt durch Nachweise wie Vereinsregister- oder Grundbuchauszug. Ein unterschriebenes, vollständig ausgefülltes Formular bildet die Basis für eine Förderprüfung.

Ziel der Projektförderung ist es, Barrieren abzubauen und Menschen aller Altersgruppen gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben zu lassen. Ob inklusive Freizeitangebote, Bildungsinitiativen für Kinder mit Beeinträchtigung oder altersgerechte Treffpunkte für Senior:innen – die Stiftung setzt Impulse für bedarfsgerechte Angebote vor Ort. Mit der Förderung werden nachhaltige Strukturen geschaffen, die langfristig zur Stärkung des Gemeinwesens beitragen. Interessierte Organisationen können das Antragsformular als PDF-Dokument herunterladen und ihre Unterlagen fristgerecht einreichen. Die Jury der Stiftung Tausendgut prüft alle Einsendungen sorgfältig und entscheidet zeitnah über die Zuschussvergabe, um vielfältige Teilhabeprojekte in der Region Mainz zu realisieren.

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