Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW fördert bürgerschaftliches Engagement für nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030 in Nordrhein-Westfalen. Projekte mit Fördersummen bis 10.000 € können laufend, größere Projekte zu festen Fristen beantragt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der Umwelt- und entwicklungspolitischen Bildung, des Klima- und Naturschutzes sowie des gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Agenda 2030 in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionen
- Ehrenamtliche Leistungen
- Reisekosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Verwaltungskosten
- Kauf von Standardbüroausstattung
- Kosten vor Förderbeginn
- Barzahlungen über 100 Euro
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäße Gemeinnützigkeit
- Nachweis der Antragsberechtigung
- Projekt richtet sich an Menschen in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Stammdaten
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Jahresabschluss
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Wirkungsorientierung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Zielgruppenbezug
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Vereine, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen in NRW bei der Umsetzung von Umwelt-, Klima- und Naturschutzprojekten sowie Entwicklungspolitischer Bildung und Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sinne der Agenda 2030. Förderanträge bis 10 000 € können laufend eingereicht werden, darüber hinaus sind vier feste Fristen pro Jahr vorgesehen. Eine Positivprüfung der Antragsberechtigung – u. a. durch Vorlage von Satzung, Jahresabschluss und Freistellungsbescheid – ist Voraussetzung für die Antragstellung. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, darunter Personalaufwendungen, Sachkosten, Investitionen, ehrenamtliche Leistungen, Reisekosten und Bewirtungskosten. Projektlaufzeiten von bis zu 36 Monaten sind möglich, in Ausnahmefällen auch länger. Um eine wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen, verlangt die Stiftung eine Dokumentation aller Auftragsvergaben nach Wettbewerbsprinzip, prüft Reisekosten nach Landesreisekostengesetz und erkennt Ehrenamtspauschalen als fiktive Kosten an. Eine pauschale Gemeinkostenvergütung in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten entlastet Träger von Verwaltungsnachweisen.
Projektträger:innen erhalten praxisorientierte Unterstützung: Ein Leitfaden erläutert Vergaberegeln, Berichtspflichten, Durchführungsvorgaben und Verwendungsnachweise. Für die Abrechnung stellt die Stiftung ein digitales Projektabrechnungstool bereit, mit dem Soll-Ist-Vergleiche, Beleglisten und Finanzberichte erstellt werden können. Zwischenverwendungsnachweise sind bei Projekten über 15 Monate Laufzeit jährlich einzureichen, Endnachweise erfolgen drei bis sechs Monate nach Projektabschluss. Die Stiftung arbeitet wirkungsorientiert: Anträge und Berichte orientieren sich an festgelegten Wirkungsindikatoren, um langfristige Veränderungen bei Zielgruppen sichtbar zu machen. Diese klare Förderstruktur fördert bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen und trägt zur Verbreitung nachhaltiger Entwicklungskonzepte in Bildung, Konsum und Naturschutz bei.
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