Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Förderung von bürgerschaftlichen Projekten in Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf nachhaltige Entwicklung und Umsetzung der SDGs. Projekte bis 10.000 € laufend, darüber vier feste Einreichfristen pro Jahr.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement für nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch finanzielle Zuschüsse, Beratung und Vernetzungsangebote.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarverträge / Personalaufwendungen
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Anschaffungen von Gegenständen
  • Sach- und Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen
  • Projektbezug zu nachhaltiger Entwicklung / SDGs
  • Nachweis der Antragsberechtigung vor Antragseinreichung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Antragsberechtigung
  2. Digitales Antragsformular Projektförderung
  3. Projektbeschreibung und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Bildungseinrichtungen sowie engagierte Einzelpersonen mit Sitz oder Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus stehen Projekte, die einen Beitrag zu Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Demokratie, Energieeffizienz, Aus- und Weiterbildung oder Arbeit und Soziales leisten. Gefördert werden Vorhaben, die die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) umsetzen und dabei bürgerschaftliches Engagement stärken. Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss für Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Bewirtung sowie Anschaffungen bis zu einer Fördersumme von 10.000 € laufend und darüber hinaus zu festgelegten Einreichfristen viermal jährlich. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Antragsberechtigung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung profitieren die Antragsteller:innen von individueller Beratung und Vernetzungsangeboten der Stiftung, die seit ihrer Gründung rund 1.900 Projekte mit insgesamt mehr als 94 Mio. € gefördert hat. Das Antragsverfahren verläuft digital zweistufig: Zunächst wird die Antragsberechtigung geprüft, danach erfolgt die Einreichung des vollständigen Antrags. Der Verwendungsnachweis und die Abrechnung von Ausgaben werden durch praxisorientierte Leitfäden begleitet, die regelmäßige Aktualisierungen bieten. Mit dem Programm möchte die Stiftung nachhaltige Initiativen stärken, die Lebensqualität vor Ort verbessern und innovative Lösungsansätze für drängende ökologische, soziale und bildungspolitische Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen fördern.

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